Im Lager Rübezahl bei Holzen konnte sich der Terror ausbreiten. Über einen Zeitraum von 9 Jahren wurde das Lager weder vom Landesjugendamt noch vom Kreisjugendamt Holzminden kontrolliert.
Dem Antrag auf Befreiung war vom LJA nicht stattgegeben worden, obwohl das KJA Holzminden bereits im September 1953 (Dokument 031, 032) keine Bedenken angemeldet hatte. Bis 1964 ist nichts passiert - die Behörden haben geschlafen. Leider war es genau die Zeit, in der ich in Holzen "gefördert" wurde. Erst seit 1964 stellt sich das LJA wieder seiner Kontrollaufgabe, nachdem eine Anfrage des Kinderschutzbundes vom 10.01.1964 die beteiligten Behörden aufgeschreckt hat. Einem Pastor Isermeyer konnte diese Zeit des Wegsehens der Behörden nur entgegenkommen.
Dokument 041 14.10.61 Interner Vermerk des Landes-jugendamtes | Betr: Kinderheim Holzen 28/2J Kinderabt. Lindenhof 27/2 K Herrn T. mit der bitte um Entscheidung vorglegt Sollen für diese beiden Heime, deren Träger das Frauenheim vor Hildesheim ist, auch über die zuständigen Jugendämter Besichtigungsberichte angefordert werden? Seit 1955 haben diese Akten geruht? |
Dokument 1 050 10.01.1964 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen Alfeld/Leine 4703 an Landesjugendamt Hannover | Sehr geehrte Herren! Da wir annehmen, dass das Kinderheim Holzen Ihnen untersteht, erlauben wir uns Folgendes mitzuteilen: Ende vorigen Jahres wurden wir von einem unserer ... Ortsverbände auf die Verhältnisse in dem genannten Heim aufmerksam gemacht. Es hieß in diesem Schreiben wörtlich: "Es muss dort ziemlich schlimm aussehen. Baracken, alles sehr primitiv. Das Klosett sei außerhalb der Baracken!! Die Kinder gingen daher im Zimmer aufs Töpfchen, also auch größere Kinder. Alle Kinder seien sehr schmutzig. Als Helferinnen Fürsorgezöglinge. Keine Waschmaschine, es fehle an Kleidung. Die Heimleiterin stricke bis nachts Handschuhe! Also bemüht sie sich anscheinend; sie sei überhaupt sehr nett und gebe sich Mühe. Es scheine hier an der Oberleitung zu liegen, an der Versorgung. Das Heim untersteht der evangelischen Kirche." |
In diesem Schreiben wird ein Brief vom Gesundheitsamt an den Kinderschutzbund zitiert: | |
"Von hier aus geht das Streben in enger Zusammenarbeit mit dem Frauenheim Himmelstür dahin, die vorhandenen Mängel, die großen teils in der Gesamtanlage begründet sind, wirksam zu beseitigen. Dem Leiter des Frauenheims, Pastor Isermeyer, ist Ihr Schreiben zur Stellungnahme übersandt worden." | |
Weiter geht es mit dem Schreiben vom 10.01.1964: | |
...Wir haben uns dann dem Gesundheitsamt zur Mithilfe bei der Beseitigung von Mißständen angeboten. Antwort erhielten wir nichts, dahingegen einen Anruf, - wie wir später hörten - von der Heimleiterin, in dem uns außerordentlich aufgebracht vorgeworfen wurde, wir hätten unglaubliche Anschuldigungen erhoben. ... Dahingegen müssen wir Ihnen gegenüber hierdurch in aller Form Beschwerde gegen Pastor Isermeyer erheben, der uns in einem Brief in durchaus ungehöriger Weise angriff und Behauptungen zurückwies, die wir nie aufgestellt hatten. ...Wir bitten höflichst, dem Herrn nahezulegen, daß er sich uns gegenüber eines Verhaltens zu befleißigen hat, wie es sich für einen Kirchenmann gehören dürfte. Mit verbindlichen Empfehlungen! (unleserliche Unterschrift, H.) Landesvorsitzender Oberstudiendirektor | |
Das Schreiben des Kinderschutzbundes vom 10.01.1964 ist das bislang erste und auch einzige gefundene Dokument, was einen klaren Hinweis eines Dritten auf die unhaltbaren Zustände des Kinderheimes Rübezahl bei Holzen gibt. Da in dem Schreiben Hinweise eines süddeutschen Ortsverbandes zitiert werden, darf davon ausgegangen werden, dass hier Aussagen eines Ehemaligen gegenüber seinen Adoptiveltern dieses Schreiben initiiert haben. In diesem Dokument wird deutlich, dass das Gesundheitsamt Holzminden die Anfrage des Kinderschutzbundes an den Träger des Heimes weitergeleitet, an einer Zusammenarbeit jedoch kein Interesse gezeigt hat. Auch wird deutlich, dass Pastor Isermeyer es wohl verstand, Menschen einzuschüchtern, dies jedoch beim Landesvorsitzenden des Kinderschutzbundes Niedersachsen seine Wirkung offensichtlich verfehlt hatte. Neben der miserablen Strukturqualität des Heimes wird jedoch auch deutlich die Unterqualifizierung des Personals hervorgehoben: "Als Helferinnen Fürsorgezöglinge." Aus den vorherigen Akten geht jedoch hervor, dass genau dieses dem Landesjugendamt bekannt war und damit von ihm zumindest geduldet wurde. Die Nachfrage nach ausreichend qualifiziertem Personal alleine reicht sicherlich nicht aus, um die Aufsicht über ein Heim zu gewährleisten. Dennoch hat das Schreiben aufgeschreckt. Es kommt Bewegung in die Akte des Landesjugendamtes, die viel zu lange geruht hatte. Bereits am 30.01.1964 wurde eine Besichtigung des Heimes Holzen durchgeführt. | |
Dokument 2 054 - 057 30.1.1964 AZ:12/2- 71XIV28/27 interner Vermerk vom Niedersächsischen Verwaltungsamt - Jugendhilfe - Landesjugendamt | Bericht über die Besichtigung des Kinderheimes Holzen, ...am 30.01.1964 Träger (u. Pächter): Frauenheim vor Hildesheim in Himmelsthür. Eigentümer: Deutsche Asphalt A.G. FürsorgerinK., LJA Hannover, Fürsorgerin N., LJA Hannover Dr. Anders, Me. Direktor des Frauenheims zu Himmelsthür Fürsorgerin H., Staatl. GA (Anmerkung des Verfassers: Gesundheitsamtes) Holzminden Das ehemalige Lager Holzen wurde im September 1950 Außenheim des Frauenheimes zu Himmelsthür. ...Am Besuchstage war das Kinderheim mit 85 Kindern (Jungen und Mädchen) im Alter von 2 1/2 - 15 Jahren belegt....Im Höchstfall kann das Heim mit 90 Kindern belegt werden. ...Von seiten der Heimleitung bemüht man sich, den Kindern eine echte Hilfe für ihr Leben zu vermitteln...Im Heim sind 2 Fernsehgeräte vorhanden. 1 x im Monat wird ein Spielfilm gezeigt. Der Tagessatz beträgt 9,80 DM täglich. Betreuungspersonal: Das Heim wird geleitet von Frau Leu...Ihre Vertreterin ist die Kinderpflegerin Frl. Bü. Ferner werden beschäftigt: 1 Wirtschafterin (für die Küche) Jede Gruppe wird von 2 Kinderpflegerinnen und 1 Mädchen betreut. Ab 1.4.1964 soll für die Betreuung der Klein- und vorschulpflichtigen Kinder 1 Kindergärtnerin eingestellt werden. |
Erst einmal fällt auf, dass der Bericht in positivem Duktus geschrieben ist. Frau Leu. erhielt hier mit der offensichtlichen Unterstützung von Träger, Heimaufsicht und Gesundheitsamt gute Startbedingungen, die übernommenen Missstände aufzuräumen. Ihre bis dato festzustellenden Bemühungen wurden anerkannt. Was war also passiert, dass die vorherige Heimleiterin Frau Mey. sowie ihre Vertreterin zum gleichen Zeitpunkt Ende Juli 1963 das Kinderheim Holzen kurz vor ihrer Rente verlassen mußten? In welchem Zustand wurde also das Heim von Frau Leu. übernommen? Was haben hiervon die beteiligten Institutionen gewußt. Offensichtlich konnte Pastor Isermeyer aufgrund der Vorkommnisse derart unter Druck gesetzt werden, dass er handeln mußte. Obiger Bericht ist in jedem Fall so verfasst, dass die bis dahin vorhandenen gravierenden Missstände in den baulichen, personellen und pädagogischen Voraussetzungen zugedeckt wurden. Frau Leu. hatte erst wenige Monate als Heimleiterin gearbeitet, als der Kinderschutzbund um eine Überprüfung der Verhältnisse bat und Hilfe anbot. Offensichtlich war man von Seiten der Heimaufsicht nicht bereit, sich ernsthaft mit den Kritikpunkten des Kinderschutzbundschreibens auseinanderzusetzen. Die Sätze, "Von seiten der Heimleitung bemüht man sich, den Kindern eine echte Hilfe für ihr Leben zu vermitteln." und "Für die ihr anvertrauten Kinder setzt sie sich voll ein und ist in ihrer mütterlichen warmherzigen Art sehr bemüht, ihren Schützlingen Geborgenheit und Nestwärme angedeihen zu lassen.", kann so von den Fürsorgerinnen der Heimaufsicht kaum beobachtet worden sein. Diese Sätze müssen heute für die ehemaligen Heimkinder, die Frau Leu. bald nach ihrer Ankunft die Teuflin genannt hatten, heute wie Hohn klingen. Es wird im obigen Bericht von 6 Gruppen mit insgesamt 90 Kindern berichtet (Lageplan: Holzen, Heim Rübezahl, eine Annäherung ). Die auch für die damalige Zeit extrem schlechten baulichen Voraussetzungen der Baracken ist in dem Bericht kaum erkennbar. Dass fließendes Wasser in den meisten Baracken fehlt, damit auch keine Toiletten in den Baracken sind, findet keine Erwähnung. Dafür wird die Waschraumbaracke ausführlich beschrieben (Es wurde ja auch lange genug darum gerungen, vgl. Teil 1). Die höchste Qualifikation unter den Erzieherinnen des Heimes Holzen hatte die Heimleiterin Frau Leu. Sie war vorher jahrelang im Kinderheim Wahmbeck tätig und war examinierte Säuglingsschwester, hatte eine Ausbildung als Kindergärtnerin und war als Wirtschafterin ausgebildet. Ansonsten gab es mit der Vertreterin Frau Bü. 12 Kinderpflegerinnen, also pro Gruppe zwei. Hinzu kamen zwei Kinderpflegepraktikantinnen sowie 14 Fürsorgezöglinge aus dem "Lindenhof". Damit ist auch von Seiten des Landesjugendamtes dokumentiert, dass Fürsorgezöglinge zur Hauswirtschaft im Gruppendienst eingesetzt waren. Es muss auch den Fürsorgerinnen der Heimaufsicht damals bereits klar gewesen sein, dass in den Baracken Hauswirtschaft und Erziehung in einander übergingen, was auch in einem späteren Bericht der Heimaufsicht klar benannt wird. | |
Dokument 3 058 - 059 13. Februar 1964 interner Vermerk vom Landesjugendamt AZ: 12/2-71XIV28/2 J an Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen Alfeld/Leine 4703 abesandt: 14. FEB. 1964 | "...Aufgrund der in Ihrem Schreiben vom 10.01.64 vorgebrachten erheblichen Beanstandungen über das Kinderheim Holzen habe ich dieses Heim am 30.01.64 eingehend besichtigt.... Das Kinderheim Holzen besteht aus mehreren älteren Steinbaracken, die aber gut erhalten sind und innen tadellos sauber, warm und kindgemäß wohnlich ausgestattet sind. Die sanitären Anlagen müssen z.Zt. noch als unbefriedigend bezeichnet werden. Nur die Kleinkindergruppe verfügt schon über einen unmittelbar zu ihrem Wohnbereich gehörigen Wasch- und Toilettenraum, ...Wie ich hörte, sind gerade die seit Jahren laufenden Verhandlungen des Frauenheims vor Hildesheim als des Pächters und Trägers des Heimes mit der Deutschen Asphalt AG als Eigentümerin des Heimes und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamtes zum Abschluß gekommen, wonach in diesem Sommer die schon fertigen Pläne zum Anbau von Wasch- und Toilettenräumen an jede Gruppeneinheit endlich verwirklicht werden können. Die Kinder machten in allen Gruppen einen gepflegten Eindruck, waren gut gekleidet und es war deutlich spürbar, daß sie sich im Heim wohlfühlen. Der Gesundheitszustand der Kinder wurde nicht nur von der Heimleiterin, sondern auch von den das Heim betreuenden Ärzten als außergewöhnlich gut bezeichnet, die ideale isolierte Lage des Heimes läßt es nicht einmal zu Erkältungskrankheiten kommen. Von der Heimleiterin Frau Leu. ...kann nach längerer Unterhaltung gesagt werden, dass sie ihrer Aufgabe sehr gut gerecht wird, sich voll für die ihr anvertrauten Kinder einsetzt und ihnen unter Berücksichtigung aller nach heutigen pädagogischen Anschauungen für Heimkinder zu stellenden Forderungen ein frohes Heranwachsen ermöglicht. Die einzelnen Kindergruppen von höchstens 15 Kindern werden von jeweils 2 staatl. gepr. Kinderpflegerinnen geführt, denen je eine Helferin - es handelt sich dabei um Fürsorgezöglinge des Frauenheims, die nach jahrelanger Bewährung als letzter Etappe vor ihrer Entlassung hier eingesetzt werden - zum Mithilfe zugeteilt ist. ..." |
Das Schreiben steht als Entwurf in der Akte und wurde mit diesem Inhalt nach handschriftlichen Ergänzungen (diese wurden in obigen Text übernommen) am 14.02.1964 abgesandt.
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Dokument 3.1 060 16.02.1963 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen Alfeld/Leine 4703 an Landesjugendamt | Betr: Kinderheim Holzen In Bestätigung des Erhalts des o.a. Schreiben möchten wir unserer Freude über die darin enthaltenen Mitteilungen Ausdruck geben. Wir haben zwar keine Beanstandungen vorgebracht, wie Sie wieder schreiben, sondern nur Anfragen gerichtet, auf die wir jetzt von Ihnen ausführliche Antwort erhalten haben ... … Unter Bezugnahme auf den letzten Absatz des o.a. Schreibens bitten wir Sie noch höflichst, uns die Stelle zu benennen, der Herr Pastor Isermeyer, durch dessen Schreiben und durch dessen gänzlich unrichtige Darstellung wir uns erheich gekränkt fühlen, untersteht. Wir möchten es einstweilen noch vermeiden, uns in den Angelegenheiten an das Bureau des Herrn Landesbischofs Lilje zu wenden ... Ergänzt wird obiges Schreiben durch folgenden handschriftlichen Vermerk: "Lt. telef. Rückfrage bei Frl. E. ist das Frauenheim vor Hildesheim ein selbständiger Verein, der nicht der Dienstaufsicht einer kirchlichen Stelle untersteht. Das Frauenheim hat sich jedoch mit seinem Einverständnis dem Landesverband der Inneren IM (Anm:: Innere Mission), als beratender Fachstelle angeschlossen." K 3.3.64 |
Der Vorgang wird mit folgendem Schriftsatz abgeschlossen, der mehrfach überarbeitet wurde bevor er in der folgenden Fassung abgesendet wurde: | |
Dokument 061 17.03.1964 Landesjugendamt an Kinderschutzbund | … Das Frauenheim von Hildesheim in Himmelsthür mit seinen Außenheimen (u.a. Kinderheim Holzen) wird getragen von einem selbständigen Verein, dessen Vorsteher Herr Pastor Isermeyer ist. Dieser Verein hat sich dem Landesverband der Inneren Mission, Hannover, Ebhardtstraße 3A, als beratender Fachstelle angeschlossen. Über die Aufsichtsverhältnisse ist mir nichts weiter bekannt. H. ORR v. Wolff (Anmerkung: ORR = Oberregierungsrat) |
Mit diesem Schreiben sind wir wieder auf dem Stand vom 18.04.1952 (vgl. Dok. 001, Teil 1). Wieder wird der Träger aufgefordert, den Antrag auf Befreiung zu stellen. Gleichzeitig wird nachgefragt, ob die zweite Fachkraft eingestellt ist. Zur Erinnerung: In Holzen liegt der Personalschlüssel immer noch bei 90 Kinder zu einer Fachkraft! Trotz der unhaltbaren Zustände in Holzen, die vom LJA in mehreren Vermerken zu Beginn der 50er Jahre festgehalten worden waren, hatte der Oberkreisdirektor des Kreisjugendamtes am 08.09.1953 keine Bedenken, der Heimleitung die Genehmigung und die Befreiung zu erteilen (vgl. Dok. 031 - 032, 1. Teil). Diese Genehmigung wurde am 17.09.1953 vom LJA nicht erteilt, weil unter anderem gefordert war, dass eine Kindergärtnerin eingestellt werden muss. | |
Dokument 4 065 02.07.1964 Frauenheim vor Hildesheim an Landesjugendamt | Himmelsthür, den 2. Juli 1964 Antrag auf widerrufliche Befreiung von der Anwendung des § 28 JWG gem. § 79 Abs. 2 JWG vom 11.8.61 und § 27 Abs. 1 Nds. AG zum JWG vom 13.12.62, ferner von der Anzeigepflicht nach § 32 JWG mit Ausnahme der Todesanzeige gem. § 27 ABs. 2 Nds. AG zum JWG für ... Kinderheim Holzen... Eröffnet am: im März 1953... |
Zum Zeitpunkt des Antrags werden neben der Heimleiterin folgende Kräfte angegeben |
xxxxxxxxxxxxxxx.. | Name | Geb.dadtum | Ausbildung | Abschluss |
Ilse We. Heide St Heidrun Ro Heidemarie Pa Rosemarie Ho Inge Ha Margit Fr Monika Fr Inrid St Christine Li | 12.2.44 16.10.45 5.5.43 26.3.46 3.10.44 11.9.42 13.1.43 13.1.43 23.10.44 14.11.46 | Kinderpflegerin Kinderpflegerin mit Anerkennung Kinderpflegerin mit Anerkennung Kinderpflegerin mit Anerkennung Kinderpflegerin mit Anerkennung Kinderpflegerin mit Anerkennung Kinderpflegerin mit Anerkennung Kinderpflegerin mit Anerkennung Kinderpflegerin im Anerkennungsjahr Kinderpflegerin im Anerkennungsjahr | Examen 26.9.63 |
xxxxxxxxxxxxxxxx. | Weiter werden angegeben_ eine Näherin, Jahrgang 1917 eine Wirtscahfterin und eine Hausgehilfein, beide Jahrgang 1929 desweiterern 14 weitere Hausgehilfinnen, alle zwischen Jahrgang 1945 und 1947. Da es sich bei den Hausgehilfinnen ebenfalls um 14 junge Frauen im Alter von 17 bis 19 Jahren handelt und weiter oben (Dokument 2) 14 Fürsorgezöglingen aus dem "Lindenhof" als Betreuungspersonal genannt sind, dürften im obigen Schreiben die Namen mit Geburtsdaten der Fürsorgezöglinge dem Landesjugendamt mitgeteilt worden sein. Sie wurden hier nicht übernommen. Der Unterschied des Jahres 1964 zwischen Kinderpflegerin mit Examen und Kinderpflegerin mit Anerkennung ist mir nicht klar. Es gab jedenfalls für 90 bis 105 Kinder nur eine examinierte sozialpädagogische Fachkraft zum Zeitpunkt des Antrags auf Befreiung. Die stellvertretende Heimleiterin Frau We. ist Kinderpflegerin mit Examen vom 26.09.1963 und wird von der Heimaufsicht als sozialpäd. Fachkraft wohl nicht mitgezählt. Hier wäre der Zeitpunkt des Landesjugendamtes gewesen, klare Anforderungen an die Fachlichkeit zu stellen und die Befreiung davon abhängig zu machen, dass genügend Fachpersonal für die Kinder eingestellt wird. Selbst wenn die Kinderpflegerinnen mit Anerkennung zum Fachpersonal hinzugerechnet werden würden, wären das weniger als zwei Fachkräfte pro Gruppe. Das heißt somit, dass die Gruppen, zumindest zeitweise, nur von den Fürsorgezöglingen des Lindenhofes geführt wurden - ein Skandal, mit Wissen des Trägers und des Landesjugendamtes. |
Dokument 068 interner Vermerk Landesjugendamt | A 12/2 – 71 XIV 28/2 J … Bei Durchsicht des Antrags auf widerrufliche Befreiung wird festgestellt, daß außer der derzeitigen Leiterin für 83 Kinder 10 Kinderpflegerinnen resp. Kinderpfl.-Praktikantinnen, aber keine weiteren sozialpädagogischen Fachkräfte beschäftigt werden. Für 46 Schulkinder müssten wenigstens 2 und für 37 Kleinkinder wenigstens 1 Kindergärtnerin eingestellt werden. Herrn ORR von Wolff zur Entscheidung vorgelegt: Soll im Befr.Bescheid die Einstellung von 3 Kindergärtnerinnen zur Auflage gemacht werden? Dieser Vermerk wird mit gleichem Datum handschriftlich ergänzt wie folgt: Was heißt nun der Satz: "Es handelt sich um eine Einrichtung des Frauenheims vor Hildesheim."? Dass dies so ist, sollte allen Mitarbeitern beim LJA bekannt gewesen sein. Also kann dies nur ein Hinweis darauf sein: aufgepasst, hier ist mit Vorsicht zu handeln! Wieso muss die mangelhafte personelle Besetzung bei Dr. Anders vorsichtig angesprochen werden? Und wieso bedarf es der internen Klärung für einen Vorgang, für den es ganz klare Richtlinien gibt? Der handschriftliche Vermerk wird gezeichnet mit K 5.8.64 JvW. 6.8. (nicht klar zu entziffern) |
Dokument 070 10.8.1964 Landesjugendamt an Frauenheim | ... Aufgrund der in Ihrem Antrage vom 2.7.1964 und der in dem Besichtigungsbericht des LJA Hannovers vom 4.2.1964 enthaltenen Angaben erteile ich dem Ev. Kinderheim Holzen b. Eschershausen nach § 79 Absatz 2 JWG vom 11.8.61 und § 27 Abs. 1 Nds. AGJWG vom 13.12.62 widerruflich die Befreiung von der Anwendung des § 28 JWG für 90 Kinder … |
Obiges Formblatt, was endlich die Befreiung beinhaltet (Thema seit 1952!) wird jedoch mit folgenden Auflagen handschriftlich ergänzt: | |
Lt. der mir übersandten derzeit gültigen Gesamtpersonalliste beschäftigen Sie im Kinderheim Holzen außer der Leiterin Frau Leupold, keine weitere soz.päd. Fachkraft, obschon Direktor Anders bei der Besichtigung durch das Landesjugendamt die Einstellung 1 Kigä zum 1.4.1964 fest in Aussicht stellte. Da die in Holzen tätigen jungen Kipfl. hinsichtlich der päd. Betreuung unzumutbar überfordert werden, ist die Einstellung von Kigä. für die verantwortliche päd. Arbeit an den Kindern unbedingt erforderlich. Ich mache daher zur Auflage, daß die anwesenden 37 Kleinkinder wenigstens 1 Kigä. Und für die 46 Schulkinder wenigstens 2 Kigä baldmöglichst eingestellt werden. | |
Als Wiedervorlage wird der 20.10.64 vermerkt mit der Frage: | |
(soz.päd. Fachkr. eingestellt?) K 7.8.64 Wo 7.8.64 | |
Nach 12 Jahren stellt das LJA Hannover im Zusammenhang des Antrags auf widerrufliche Befreiung erstmals klare Auflagen, wobei es von einer Mindestbesetzung spricht. Die Auflagen werden damit begründet, dass die Einstellung von Fachpersonal für die verantwortliche pädagogische Arbeit unbedingt erforderlich ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das LJA eingesteht, dass mit seinem Wissen über Jahre hinweg in Holzen die Arbeit in diesem Heim nicht zu verantworten war. Obiges Schreiben geht z.K. an Landesverband für Innere Mission Hannover, Ebhardstraße 3A sowie an den Landkreis - Jugendamt – in Holzminden | |
Dokument 072 19.8.1964 Frauenheim an Landesjugendamt | Meinen Antrag vom 2.7. ds. Js. muß ich zurücknehmen, da Sie in Hinsicht der widerruflichen Befreiung vom Kinderschutz die Auflage machen, daß 3 Kindergärtnerinnen zusätzlich eingestellt werden müssen. Ich würde diese Einstellung sofort vornehmen, muß jedoch mitteilen, dass es trotz dauernder Bemühungen bislang nicht möglich gewesen ist, 3 Kindergärtnerinnen für Holzen zu bekommen. Unter Umständen müsste überlegt werden das Kinderheim in Holzen zu schließen, obwohl ich im Augenblick keine Möglichkeit sehe, 85 Kinder anderweitig unterzubringen. Der Vorsteher des Frauenheims. |
Hier wird einmal mehr erkennbar, wes Geistes Kind Pastor Isermeyer ist. Die Auflagen sind seit Jahren bekannt, interessieren aber nicht. Es wird über Jahre hinweg weit unter den fachlichen Standards der damaligen Zeit ein Kinderheim betrieben und hierfür auch noch Fürsorgezöglinge eingesetzt. Vor Jahren erkannt bereits das LJA, dass es in diesen Baracken keine Erzieher aushalten (aber wohl Kinder!). Endlich ringt sich das LJA durch, Auflagen zu formulieren, nachdem Gespräche über Jahre nichts gefruchtet haben. Innerhalb einer Woche antwortet der Pastor ziemlich eindeutig: es müßte überlegt werden das Heim zu schließen, aber er habe für 85 Kinder keinen anderweitigen Platz. Das Schreiben endet ohne Grüße - ein Affront. Diese unverholende Drohung mit der Heimschließung zeigt sofort Wirkung, wie aus dem folgenden Schreiben zu ersehen ist: | |
Dokument 073 / P41 27.8.1964 Landesjugendamt an Frauenheim | ... Die auch von Ihnen als dringend erforderlich anerkannte Einstellung von Kindergärtnerinnen für die Mitarbeit im Kinderheim Holzen wurde nicht als Bedingung, sondern nur als eine baldmöglichst zu erfüllende Auflage in meinem Bescheid vom 10.8.64, mit dem Ihnen die widerrufliche Befreiung von der Anwendung des § 28 JWG gemäß § 79 Abs. 1 JWG für 90 Plätze erteilt wurde, angeführt. Da es sich um ein Missverständnis handelt, welches nun aufgeklärt ist, darf ich davon ausgehen, daß der 1. Absatz Ihres o. a. Schreibens gegenstandslos ist. i.A. Wo |
Was passiert nun, nachdem das Pulver verschossen ist? Um in der marzialischen Sprache zu bleiben: es wird nicht nachgeladen sondern der Rückzug angetreten. Über ein halbes Jahr passiert gar nichts. Mitte Januar endlich fordert das LJA das KJA auf, sich die neuen Personallisten geben zu lassen. | |
Dokument 074 / P42 14.01.65 LJA an KJA | ... War es dem Träger zwischenzeitlich möglich, noch 1 - 2 sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen? Wv.: 2.9.65 |
Dokumente 075 / P43 m.Anl. 076-077/P zu 43 (Personalliste) | Offensichtlich war das LJA bemüht, aus den Auflagen Tempo herauszunehmen! Mit der Wiedervorlage September 1965 wäre man bereits ein Jahr nach Auflage im Verzug gewesen. Die direkte Konfrontation mit dem Frauenheim wird vermieden, indem die Listen über das zuständige Kreisjugendamt eingefordert werden. Die geforderte Zahl von 3 sozialpädagogischen Fachkräften schwindet auf einmal auf 1 bis 2 geforderte Fachkräfte. Nach erfolgtem Rücklauf stellt das LJA per internen Vermerk fest: "Außer der leitenden Kindergärtnerin wird keine weitere soz.päd. Fachkraft beschäftigt!!! K 19.3.65 Die Personalliste vom 25. Februar 1965 weist folgende Besonderheiten auf:
Der Antrag auf Befreiung 1964 und damit auch die Grundlage der Refinanzierung lag bei 90 Kindern. Diese sinkenden Zahlen könnten als ein Hinweis darauf gedeutet werden, dass weniger Kinder über Himmelsthür direkt über die Innere Mission zugewiesen wurden und es ersatzweise nicht gelungen ist, für dieses Heim andere Beleger von dem Qualität der in Holzen geleisteten Arbeit zu überzeugen. |
Dokument 078 / zu P43 26.01.1965 Staatl. Gesundheitsamt an Kreisjugendamt Holzminden | Wesentliche bauliche Veränderungen haben sich seit der letzten Besichtigung im Jahre 1963 nicht ergeben. Die Heimleitung des Frauenheimes Himmelsthür – Herr Pastor Isermeyer – hatte bei der vorjährigen nachfolgenden mündlichen Besprechung mit den Vertretern des Kreisjugendamtes und des Gesundheitsamtes die Zusicherung gegeben, dass nach einigen noch zu klärenden Voraussetzungen die auf dem Gelände stehenden Leichtbauhäuser nach und nach durch Neubauten ersetzt werden sollen. Bis auf notwendig gewordene Ausbesserungen allgemeiner Art sind im Berichtsjahr 1964 keine Verbesserungen vorgenommen worden. …. Herr Pastor Isermeyer legt bei der Unterredung am 11.8.1964 einen Bauplan für die vorgesehenen Neubauten vor. Die Verwirklichung ist im Frühjahr 1965 möglich, wenn
... |
Dokument 082 / P45 15.11.1965 Frauenheim an Landesjugendamt | Mit diesem Winkelzug schafft es Pastor Isermeyer, grundsätzlich seinen Willen nach Veränderung der Wohnbedingungen der Kinder zu verändern, macht dies aber von anderen Stellen abhängig. Und wieder ziehen sich geforderte Veränderungen hin … Im November 1965 teilt Pastor Isermeyer dem LJA dann mit, dass die Verhandlungen mit der DASAG gescheitert sind und somit erhebliche Gelder zur Reperatur in die Baracken gesteckt werden müßten. |
Dokument 085 / zu P47 25.4.1966 Personalliste | Folgende Besonderheit fällt hier auf:
Insgesamt ist das erste Quartal 1966 von einer unglaublach großen Personalfluktuation gekennzeichnet. |
Dokument 5 088 / P49 Exkurs: Strafbuch 10. Juni 1966 Niedersächsischen Verwaltungsamt - Jugendhilfe - Landesjugendamt an Frauenheim vor Hildesheim vom 10.Juni 1966 |
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Dokument 6 089 / P50 Strafbuch Frauenheim vor Hildesheim an Landesjugendamt | Himmelsthür, 18. Juni1966 .... Vielen Dank für die Übersendung des Strafbuches des Kinderheim Holzen. Bei dem erwähnten Entzug des Abendbrotes handelt es sich selbstverständlich um eine einmalige Strafmaßnahme. Der Vorsteher des Frauenheims. Unterschrift Isermeyer |
Soweit die Dokumente 5 und 6. Das Strafbuch beginnt mit: "Monika M. wurde heute von mir verhauen." Sie bekam nicht eine Ohrfeige oder wurde geschlagen, nein sie wurde verhauen. Dies wurde gemeldet. Der Grund für dieses Verhauen wird hierbei nicht genannt. Der Leser darf jedoch davon ausgehen, dass das Verhauen bereits im Zusammenhang mit der dann genannten ordinären Frisur stand. "Nach mehrmaligen Ermahnungen, sich das Haar ordentlich zu frisieren, (weil ihre Frisur ordinär aussah), ließ ich es ihr heute kürzer schneiden." Das Schneiden der Haare steht zwar noch in einem Zusammenhang zu der missachteten Aufforderung sich die Haare ordentlich zu frisieren, jedoch darf davon ausgegangen werden, dass die langen Haare dem Mädchen sehr wichtig waren und das Abschneiden der Haare für das Mädchen eine große Demütigung bedeutet hat. Die von Monika favorisierte Frisur mag Ausdruck von Freiheit gewesen sein und ein Rest von Individualität bedeutet haben, die das etablierte Machtverhältnis wohl bereits hätte erschüttern können. Dass Monika nach einer derartigen Strafaktion muffelte und bockte, selbst als Besuch (und damit Öffentlichkeit) da war, war verständlich. Als hilflose und letzte Machtdemonstration wurde Monika dann ohne Abendessen ins Bett geschickt. Es ist in der ganzen Akte des Landesjugendamtes der einzige Eintrag über einen Inhalt des Strafbuches und damit das einzige Dokument, indem das Landesjugendamt auf eine dokumentierte Strafaktion nachgefragt hat. Die Strafbücher wurden nicht nur von Holzen sondern auch von anderen Heimen der Diakonie immer wieder angefragt. Das Landesjugendamt beklagt 1966 nicht, dass
Die reflexhafte Antwort des Pastor Isermeyer wurde akzeptiert. Weiter Nachfragen sind nicht dokumentiert. Auch wird die Aussage des Direktors Anders im Beleitschreiben nicht hinterfragt, wo er schreibt: "Für unsere psychiatrischen Heime werden keine Strafbücher geführt, weil geistig Behinderte nicht bestraft werden können." Wertet man also die Aktenlage aus, wird man im Heim Holzen nur auf diesen einen Vorfall stoßen, der als solcher nachgewiesen ist und mit der Dokumentation die Zeit überdauert. Ohne eine Befragung von Zeitzeugen wird kein Forscher auch nur ansatzweise sich dem nähern können, was damals in Holzen im Kinderheim Rübezahl geschah. Zum besseren Verständnis erlaube ich mir, an dieser Stelle einen kleinen Ausschnitt meiner Erinnerungen und die eines Leidensgenossen zu zitieren: "Ich entwickelte Wege, den Hunger zu beschwichtigen - was leider nicht immer gelang. So sammelte ich Speichel und suchte nach Verdickungen in der Flüssigkeit. Irgendwann wurde das Ganze langsam heruntergeschluckt, der Mund war wieder leer. Ich lutschte das Metall am Bett und schmeckte den Unterschied zwischen blankem Metall und Farbe. Ich hatte kleine Holzstückchen gesammelt und kaute heimlich darauf herum, was mir ein Gefühl von Sättigung gab. Ich nahm unbeobachtet Brotrinde zur Seite. Wenn der Hunger kam, fütterte ich mich mit kleinen Stücken, die ich vorher schon von der Rinde abgebrochen hatte. Sie war völlig trocken und das war gut so. Sie musste im Mund aufgeweicht werden, der Geschmack wandelte sich mit dem Verhältnis, in dem sich Speichel und Brotteig vermischten und nochmals mit der Zeit – irgendwann, bevor der Brechreiz kam, schluckte ich den Brei dann hinunter. Ich hatte damit ein Stück Rinde weniger in der Tasche, aber nicht wirklich spürbar ein Stück mehr Sattheit im Bauch - und das war schlimm. Und dennoch war es eine Beschäftigung, die im Vorgang des Kauens etwas vom Hunger abzulenken vermochte. Ich verfolgte beim Schlucken den Krümel, wie er sich durch die Speiseröhre in den Magen bewegte, alles war hoch angespannt. Wenn die Kruste alle war, und ich keine Holzstückchen zum Kauen hatte, knabberte ich von meinem Daumenballen den salzigen Belag ab. Dieses unglaublich tiefsitzende Hungergefühl wiederholte sich immer wieder – warum man uns Hunger leiden ließ, ich weiß es nicht. Um etwas zu essen und zu trinken zu bitten, wagte ich nicht – ich hätte auch nur Schläge bekommen." " Ich wurde im Bett gefesselt, mit Lederriemen an Händen und Füßen und bekam einfach nichts zu essen und zu trinken. Dies war auf jeden Fall länger als ein Tag, eine Nacht, noch einen Tag und noch eine Nacht. Warum?" W. schreibt (Quelle:link) "Ein gute Methode war es , daß man uns an den Händen und Füssen, übers Wochenende mal eben gefässelt hatte und wir über unsere Unwahrheit dann nachdenken durften. Diese Fesseln waren dann auch immer sehr begehrt, selbst wenn wir mit dem Heim im Urlaub waren. Da der Mensch ja mehrere Tage ohne Essen auskommen kann, so wie man uns das immer erzählte, gab es ausser Fesseln an den Händen und Füssen mal eben nur etwas zu trinken und nichts mehr zu essen übers Wochenende. Da ich sehr abgemagert war, hatte man mich irgendwann mal mit anderen Kindern zur Kur nach Langeog geschickt." Würden nun noch die damaligen "Praktikantinnen" und andere sog. Erzieher befragt, würde diese sich sicherlich nicht mehr daran erinnern. | |
Dokument 090 / P51 13.9.1966 interner Vermerk des LJA über eine erneute Überprü- fung des Kinder- heims Holzen | Beim Landesjugendamt tauchen neue Namen auf: Hr. Naw. und Hr. Gron. Das Heim ist nur noch mit 76 Kindern zwischen 2 und 14 Jahren belegt. Neu gekauft wurden 80 Matratzen, 40 Bettgestelle, Waschmaschine und Tümmler, neue Dächer, neuer Anstrich, z.T. neues Mobiliar und neue Außenspielgeräte. 1966 wurden also nicht nur viele neue Mitarbeiter eingestellt sondern die Mindestauflagen erfüllt. Die junge Kindergärtnerin Frau Schäfer, die endlich zum 01.03.66 nach Jahren der Suche eingestellt worden war, hatte bereits zum 20.04.1966 wieder gekündigt gehabt, da sie mit der Leiterin Frau Leupold nicht ausgekommen war. Den Ursachen der Konflikte ist man seitens des LJA nicht nachgegangen, zumindest wurden diese nicht dokumentiert. |
Dokument 092 / P52 Januar 1967 Landesjugendamt an Frauenheim | Wortreich würdigt Herr Wo. vom LJA die Neuanschaffungen in einem Schreiben an Pastor Isermeyer. Nachdem Herr Wo. empfohlen hatte, für die Kinder einen VW-Bus anzuschaffen, der sie in die Schulen nach Holzen und Eschershausen fahren könnte, kommt er wieder auf die leidige Personalfrage zu sprechen: ... Im Kinderheim Holzen stehen z.Z. außer der Heimleiterin 13 Kinderpflegerinnen und eine Anzahl von Fürsorgezöglingen des Frauenheims als Hilfspersonal zur Verfügung. Diese Besetzung ist zwar zahlenmäßig ausreichend, doch ist das Fehlen von sozialpädagogischen Fachkräften nicht zu verantworten. Die in Vorbereitung befindlichen Nieders. Heimrichtlinien sehen bei Dauerheimen für jede Gruppe von 18 Schulkindern eine Kindergärtnerin und eine Zweitkraft und bei den Kleinkindern für jede Gruppe von höchstens 15 Kindern eine Kindergärtnerin oder erfahrende Kinderpflegerin und eine Zweitkraft vor. Unter Bezugnahme auf vorangegangene Schreiben (vom 23.6.64, 10.8.64) muß ich nochmals darum bitten, sich eindringlichst um die baldmöglichste Einstellung von 3 Kindergärtnerinnen spätestens zum 1.4.67 zu bemühen ... |
Anmerkungen: baldmöglichste Einstellung wurde später hinzugefügt, die Fristsetzung gestrichen. Auch dieses Schreiben ging z.K. an
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Dokument 094 / P 53 m.Anl. 20.1.67 interner Vermerk | Herrn Reg.Dir. von Wolff vorgelegt Darf ich zu den Abänderungen – Einstellung von Kindergärtnerinnen – noch einmal zu bedenken geben, daß wir bereits seit Jahren auf die Mitarbeit weiterer Kindergärtnerinnen drängen, da über die Hälfte der Kinder Schulkinder sind (lt. Frau Nav.). Bei 76 Kindern ist nur die Leiterin Kindergärtnerin! Diese ist durch ihre Leiterinnenfunktion ausgefüllt; erschwerend kommt für sie hinzu, daß das Heim auf mehrere auseinanderliegende Gebäude verteilt ist. M.E. sollte es heißen „sich eindringlichst um die Einstellung von 2 Kindergärtnerinnen zum 1.4.1967 zu bemühen“. Bei gleichartigen Einrichtungen müssen wir auch annähernd die gleichen Anforderungen stellen. Die Mitarbeiter der Heimaufsicht sehen es sonst nicht ein, daß bei anderen Heimen, wo ebenfalls die Förderung der Kinder durch sozialpädagogische Fachkräfte nicht sichergestellt ist, energisch auf Abstellung gedrängt wird. |
K 20.1.67 | |
Endlich regt sich innerhalb des Amtes vorsichtiger Widerstand gegen die Untätigkeit eines mittlerweile vom Oberregierungsrat zum Regierungsdirektor aufgestiegenen Herrn von Wolff. Der Widerstand ist insofern sehr bescheiden, als dass er nur eine Fristsetzung vorschlägt mit der eigentlich nachvollziehbaren Begründung, dass hier seit Jahren gefordert wird aber nichts erfolgt und somit die Glaubwürdigkeit der Heimaufsicht in Frage gestellt wird (Vorsichtig formuliert mit: Die Mitarbeiter sehen es sonst nicht ein..." Handschriftlich antwortet Herr von Wolff noch am gleichen Tag auf die schriftlich vorgetragene Anfrage: | |
Nein! Ich habe auch die FE-Belange wahrzunehmen. Ich will nicht, daß wegen eines Tones, den Herr Pastor Isermeyer nicht gewohnt ist, die Zusammenarbeit mit dem größten Mädchen-FE-Heim in Frage gestellt wird. Darauf, daß die „Heimaufsicht“ das nicht einsieht, kann ich keine Rücksicht nehmen. Es bleibt, wie ich entschieden habe. Dies ist umso weniger bedenklich, als es hier nur um einen Unterschied in der Form geht, nicht in der Sache. Eine Terminsetzung ist hier umso weniger angebracht, als Sie seit 1.9.64 nicht schriftlich gemahnt haben. Dieses Blatt bleibt bei den Akten. Von Bl. 2 wird der Entwurf nicht neu geschrieben, nur die Reinschrift, die ich eigenhändig unterschreibe, soweit Schreiben ans Frauenheim. | |
Zum ersten Mal ist nach Aktenlage klar zu erkennen, worum es geht: In Holzen werden über Jahre hinweg unhaltbare Zustände von der Heimaufsicht geduldet, weil man Angst hat, Pastor Isermeyer als Belegungspartner für die FE-Mädchen zu verlieren. Da das größte FE-Heim in der Trägerschaft des Frauenheims vor Hildesheim liegt, will Reg.Dir. von Wolff hier wohl kein Risiko eingehen und einen Pastor Isermeyer wegen eines unbotmäßigen Tones ungehalten machen. Wohlgemerkt: die Unbotmäßigkeit bestünde darin, dass nach über 10 Jahren der Aufforderung nach Fachpersonal eine Frist gesetzt würde. Dies war ja bereits vor 3 Jahren geschehen, worauf Pastor Isermeyer mit der Schließung von Holzen gedroht hatte. Unklar bleibt, ob hier auch Drohungen bezüglich der FE-Hilfen im Raum stehen oder ob es sich hier seitens von Wolff um Vermutungen handelt. Es wird aber auch deutlich, dass Reg.Dir. von Wolff zunehmend amtsintern unter Rechtfertigungsdruck gerät und er gleichzeitig erkennen muss, dass seine Strategie der freundlichen Ahnmahnung fehlgeschlagen ist. Ein handschriftlicher Vermerk (Dok. 101 / P57) läßt dies erkennen, wo er die Anrede "Sehr geehrter Pastor Isermeyer!" als auch die Schlussformel "Hochachtungsvoll" zukünftig geändert sehen will Wieder 10 Monate später, es ist Oktober 1967, wird von Frau K. eine unangemeldete Überprüfung von Holzen und anderen Heimen des Frauenheims vorbereitet: | |
Herrn Reg.Dir. von Wolff über Reg.Ass. Te. vorgelegt … Das Säuglings- und Kleinkinderheim Himmelsthür wurde zuletzt am 11.6.1963…, das Kinderheim Holzen am 13.9.1966 überprüft. Das Kinderheim Wahmbeck wurde bisher noch nie aufgesucht. Vor Jahren (1963?) hatten Sie Herrn Pastor Isermeyer zugesagt, daß er vor Besichtigungen Kenntnis erhält, um selbst teilnehmen zu können oder Herrn Dr. Anders damit zu beauftragen. Bei den Besuchen im Kinderheim Holzen (30.1.1964, 13.9.66) wurde daher entsprechend verfahren, und es zeigte sich dabei sehr deutlich, daß für uns eine organisierte „Schau ablief“. Wir erhielten kein Alltagsbild. Ich bitte um Entscheidung, ob – nachdem nunmehr die HR vorliegen – auch weiterhin eine Voranmeldung unserer Besichtigungen erfolgen soll. | |
gez. K 26.10.67 gez. gesehen Te 26.10.67 | |
Anm. von Herrn RegDir. V. Wolff: Nein! | |
Dokument 104 -109 / P 1/59 – 5/59 14.11.1967 AZ: A 12/2 – 71 XIV 28 / 2 J Interner Vermerk | Vermerk über die erneute Überprüfung durch das Landesjugendamt Hannover … Anwesende Kinder: ganztags: 81 Alter: 1 ½ - 15 J. (6 Gruppen zu je 11-16 Kindern). Im Heim sind durchschnittlich 45 Schulkinder untergebracht. … Pflegesatz: 15,94 … Ärztl. Überwachung durch Dr. med. Fehleisen Zeitraum tgl. … Gesamteindruck: Besorgniserregend! |