Dieser Blog behandelt meine mich prägende Heimzeit von 1957 bis 1963, in der ich vielen demütigenden Handlungen und sexuellem Missbrauch ausgesetzt war. Gleichzeitig soll die strukturelle Dimension des Missbrauchs deutlich werden, die weit über die Individualschuld der Pflegerinnen und Fürsorgemädchen hinausgeht. Verantwortlich waren leitende geistliche Personen des Frauenheims, das Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Kontrollbehörden usw.
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Das System Isermeyer
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Gedanken zu den Fakten Ergänzungen |
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Vorstand des Frauenheims vor Hildesheim
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1967 beschwerten sich drei Mitarbeiter des Frauenheims vor Hildesheim über die skandalösen Verhältnisse und wurden daraufhin am 09.09.1967 fristlos entlassen. Die drei Mitarbeiter wendeten sich u.a. mit einer Petition an die Sozialministerin Frau Meyer-Sevenich, die die Beschwerden weitergab. Der niedersächsische Sozialminister Kurt Partsch richtete daraufhin eine Kommission ein, die die Vorwürfe untersuchen sollte. Das zu erwartende Ergebnis: Alle Vorwürfe konnten entkräftet werden. Auch das Landesjugendamt des Landes Niedersachsens wurde um eine Stellungnahme gebeten. Hier gab es einen niederschmetternden Untersuchungsbericht eines Sachbearbeiters, der zuvor das Kinderheim Rübezahl visitiert hatte, dessen Herausgabe vom Regierungspräsidenten von Wolff verhindert wurde. In diesem Zusammenhang erscheinen die Dokumente eines Skandals (Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 3) nochmals in einem ganz anderen Licht, weil der Zusammenhang der Anfrage Herrn von Wolff in seiner Position klar sein musste. |
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Frau Meyer-Sevenich: "Die Angaben zur Person des Leiters der Anstalten scheinen mir, wenn sie sich als richtig erweisen, insofern für den, die eingewiesenen Fälle betreffenden Untersuchungszweck von Bedeutung zu sein, als damit die Frage im Raum steht, welche Sachverhalte nicht vorliegen dürfen, wenn jemand die volle Verantwortung übertragen bekommt, für rund 1600 Menschen, die sich auf keine Weise selbst verteidigen können." |
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Fristlose Entlassung dreier Mitarbeiter, die die untragbaren Verhältnisse im Frauenheim 1967 skandalierten. Wer kann diese drei mutigen Mitarbeiter heute rehabilitieren, d.h. entlasten? Hierfür wäre es notwendig, eigene Erinnerungen insbesondere aus den 60er Jahren über die Zustände der Heime des Frauenheims vor Hildesheim zu berichten.
Die Einrichtungen des Frauenheims vor Hildesheim stehen in der rechten Spalte. Hier sollte im Rückblick die Zeit der 50er Jahre bis Anfang der 70er Jahre in Betracht kommen, da sich nachweislich mit Ende der Ära Hans-Georg Isermeyers (1972) die Zustände des Frauenheims, jetzt Diakonie Himmelsthür, zum Positiven verändert haben. Natürlich wären gerade auch Aussagen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des damaligen Frauenheims sehr wertvoll. Hierbei könnten gerade auch sogenannte damalige Fürsorgezöglinge zu einer Aufklärung beitragen, weil auch sie Opfer des Systems Isermeyer waren. So eine Aussage könnte in Form eines Kommentares oder eines Anschreibens an mich erfolgen. Meine E-Mail-Adresse: Jomi1957@hotmail.de |
Was in den Häusern des Frauenheims vor Hildesheim geschah, wurde zunehmend skandaliert; jedoch muss gleich hier schon gesagt werden, dass weder der Träger des Frauenheims, noch Pastor Hans-Georg Isermeyer als damaliger Leiter des Frauenheims, in mir bekannten Quellen von offizieller Seite der unzureichenden Pflege und Erziehung beschuldigt worden wären. Die von mir zitierten Dokumente zeigen klar auf, dass die Missstände nicht nur dem Träger bekannt waren, sondern u.a. auch den Landesregierungen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens. Dass das Landesjugendamt Hannover als auch die zuständigen Gesundheitsbehörden über die unhaltbaren Zustände informiert waren, wurde an anderer Stelle bereits nachgewiesen. Diese Erkenntnis relativiert nicht die Schuld des Frauenheims vor Hildesheim, weist aber quasi als Spitze eines Eisbergs auf, dass es viele Beteiligte gab, die den Skandal hätten wesentlich frühzeitiger beenden können. |
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Um die Größe des Skandals besser in den Blick bekommen zu können, sei hier nochmals auf die Größe der Einrichtung im Jahre 1967 mit seinen Außenstellen hingewiesen (Die Angaben entstammen einem Aktenvermerk vom 26.02.1968). Das Frauenheim umfasste demnach 1824 Plätze. Eine andere Quelle berichtet von 1600 Plätzen.
Auch noch für diese Zeit wird in verschiedenen Quellen darauf hingewiesen, dass "Fürsorgezöglinge mit Aufgaben der Pflege und Aufsicht von Kindern und Menschen mit Behinderung mit dem Ziel betraut wurden, diese Mädchen aus Förderungsgründen für den späteren Lebenseinsatz vorzubereiten." So waren dies im Kinderheim Jungborn alleine 16 Fürsorgemädchen, die (unter Anleitung?) 84 geistig behinderten Mädchen und Jungen zu pflegen hatten (vgl. nebenstehende Aufzählung).
Für den gesamten Personenkreis der vom Frauenheim "geförderten" Menschen standen zur psychiatrischen Betreuung zur Verfügung:
Im Bereich der Fürsorgeerziehung war der Erziehungsleiter Ludwig Schürer zuständig.
Am 09.09.1967 wurden fristlos entlassen:
Mit diesem Befreiungsschlag des Trägers waren von der Leitung des Frauenheims nur noch folgende Personen übrig geblieben:
Vorstandmitglieder und damit verantwortlich für die fristlosen Kündigungen waren 1967 unter anderen:
Was aber war passiert, dass mit gleichem Datum am 09.09.1967 das Ehepaar Schürer als auch Dr. Heinemann fristlos gekündigt wurde?
Nachdem Frau Dr. med. Schürer mehrere erfolglose interne Versuche auch gegenüber dem Vorstand unternommen hatte, wesentliche Missstände in den Heimen des Frauenheims zu verändern, wendete sie sich mit weiteren Petenten an die Ministerin a.D. Frau Maria Meyer-Sevenich.
Am 30.10.1967 richtete sich Frau Meyer-Sevenich in einem fünfseitigen Schreiben an den Regierungspräsident Dr. Rabus sowie den Niedersächsischen Sozialminister Kurt Partsch mit der Bitte, die Verhältnisse im Frauenheim Himmelsthür im Wege der Aufsichtspflicht durch die Landesbehörde überprüfen zu lassen. Damals wurde bereits darauf hingewiesen, dass das Frauenheim aufgrund seines Rechtsstatus weder direkt der Inneren Mission noch der öffentlichen Hand untersteht. Die Innere Mission war wohl nur beratender Spitzenverband und damit nicht weisungsbefugt, was um so mehr einen kontrollierenden Träger als auch eine funktionierende Heimaufsicht nötig gemacht hätte, die – vergleiche an anderer Stelle (Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 1 ) – aufgrund eines abhängigen Herrn von Wolff von Pastor Isermeyer nicht funktioniert hat.
Auf Seite 2 dieses Schreibens von Frau Meyer-Sevenich wird unter Ziffer A. die Kinderpsychiaterin Frau Dr. med. Schürer genannt, die sowohl in den Kinderheimen als auch Kinderstationen folgende Zustände beklagte: |
Frauenheim vor Hildesheim Lindenhof, Himmelsthür mit Pflegeheim Listringen Kinderheim Steuerwald, Hildesheim Jungborn, Kinderheim, Hildesheim, Poppenburg, Pflegeheim Osterwald "Emil-Isermeyer-Haus" Haus Harderode: Mädchenheim am Ith Marienhagen, Kinderheim Holzen, Kinderheim Wahmbeck, Kinderheim Wahmbeck: Kinderpflegerinnenschule Lüdersen "Buchenhof" Lüdersen: "Kinderheim" Lüdersen: "Deisterhaus" Wietze, Kinderheim "Haus Himmelsthür" Uelzen: Kinderheim "Haus Achtum" Triangel, Pflegeheim Anmerkung: Die Differenz zu den unterschiedlichen Zahlen (1600 bzw. 1824) ergibt sich wohl im Wesentlichen aus der damals geplanten Erweiterung von 50 Plätzen in Wietze sowie 160 Plätzen des Neubaus "Am Finkenberg" mit 160 Plätzen. |
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Jetzt schon kann gesagt werden, dass all diese nebenstehenden Punkte von einer beauftragten Expertenkommission widerlegt wurden. Von diesen Vorwürfen blieb nichts übrig, so dass die mutigen Anwälte von den Kindern und Jugendlichen letztlich als Denunzianten des Trägers, die unhaltbare Vorwürfe gegenüber Hans-Georg Isermeier erhoben hatten, zurückblieben.
Hier genau liegt für mich der zweite Skandal. Nicht nur, dass die Verhältnisse in einigen Außenstellen für die Kinder und Menschen mit Behinderung unerträgliche Zustände auswiesen, schlimmer ist, dass diese Zustände trotz eines mutigen Auftretens mehrerer Mitarbeiter unterstützt von einer Landtagsabgeordneten im Sande verliefen und sich erst einmal wenig änderte oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. |
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Die unter Ziffer B. beklagten Zustände decken sich im vollen Umfang mit den Erfahrungen aus Holzen, meinen Erinnerungen (wurden 2 Jahre geschrieben, bevor ich diese Akte zu lesen bekam) sowie Aussagen Ehemaliger aus Holzen, die bei einem Treffen 2009 ihre Erinnerungen berichteten. Auch gibt es in diesem Blog eine Aussage (Kommentar), die die Taschengeldsituation und Zahlung von sog. Prämiengeldern unterstreicht. Gerade Ehemalige aus Holzen, die im Jugendalter dort leben mussten, beklagten massiv die fehlenden Auszahlungen von Taschengeldern, wussten dafür von umfangreichen Alkohol- und Zigarettengeschenken der Heimleiterin an das Personal zu berichten. Das Landesjugendamt wies zumindest für Holzen, aber ganz sicher auch für die anderen Außenstellen des Frauenheims bereits Anfang der 50er Jahre auf die unglaublichen Missstände hin. Diese waren allen Beteiligten sein Jahren bekannt (vgl. hierzu ausführlich: Dokumente eines Skandals) |
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Auf Seite 4 wird unter Ziffer C. die Situation der psychiatrisch erkrankten Erwachsenen beschrieben, worauf sich Frau Meyer-Sevenich jetzt überwiegend auf Aussagen Dr. Heinemanns bezieht. Diese Abteilung untersteht Dr. Anders, der jedoch in seiner Funktion als stellvertretender Leiter des Frauenheims sich nicht im gebotenen Ausmaß um seine Abteilung kümmern könne.
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Von diesen Zuständen wurde ebenfalls Arbeits- und Sozialminister von Nordrhein-Westfalen Werner Figgen informiert, da das Frauenheim quasi als Endstation gerade auch von dortigen Jugendämtern für den Bereich weibliche Fürsorgezöglinge belegt worden war.
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| Am 13.11.1967 schrieb Frau Meyer-Sevenich nochmals den Regierungspräsidenten Dr. Rabus als auch den Sozialminister des Landes Niedersachsens Dr. Kurt Partsch an.
Während das Schreiben an Dr. Rabus sehr kurz gehalten ist, stellt Frau Meyer-Sevenich gegenüber ihrem Kollegen, den Sozialminister Kurt Partsch folgende Überlegung an: "Die Angaben zur Person des Leiters der Anstalten scheinen mir, wenn sie sich als richtig erweisen, insofern für den, die eingewiesenen Fälle betreffenden Untersuchungszweck von Bedeutung zu sein, als damit die Frage im Raum steht, welche Sachverhalte nicht vorliegen dürfen, wenn jemand die volle Verantwortung übertragen bekommt, für rund 1600 Menschen, die sich auf keine Weise selbst verteidigen können."Sie berichtet in diesem Schreiben weiter, dass sie an einem Abend von Pastor Isermeyer einen Anruf erhalten habe "der damit begann, dass er mich brüllend als Lügnerin bezeichnete. Als ich in den Folgenden Minuten (über den Vorgang besteht ein interner Aktenvermerk) feststellte, dass der Sprecher phonetisch nicht mehr sprachsicher war, habe ich meinerseits das Gespräch abgebrochen." |
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| Diesem Schreiben ist eine Anlage beigefügt, die Informationen über den Tod des Kindes beinhaltet, was während eines Nachtdienstes eines Fürsorgemädchens verstarb, was alle zwei Stunden nach dem Kind schauen sollte. Dem Kind war zuvor von Dr. Kozinowski wegen Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme eine Nasensonden gelegt worden.
Frau Dr. med. Schürer soll nach dem Tod pflichtgemäß eine Umgebungsuntersuchung verlangt haben, um eine eventuelle Infektionsquelle feststellen zu können was von Pastor Isermeyer mit den Worten untersagt worden sei, das damit seine leibliche Schwester Frau Dr. Maleika hätte belastet werden können. |
Dieser Todesfall ist in mehrfacher Hinsicht tragisch.
Das Kind mit Behinderung wurde vom Großvater gepflegt, der um einmal in Urlaub fahren zu können, seinen Enkel zur medizinischen Versorgung ins Frauenheim gegeben hatte. Der Tod des Kindes wurde am frühen Abend von einem Fürsorgemädchen festgestellt, die sofort den Arzt alarmierte - jedoch zu spät. Allein dieser tragische Vorfall zeigt auf, dass die Nachtwache von Fürsorgemädchen durchgeführt eine völlige Überforderung war und kaum eine altersgemäße Aufgabe dargestellt hat. Mit welchen Schuldgefühlen mag dieses Mädchen groß geworden sein, in einer ohnehin bereits belasteten Biographie? |
| Auch bei den eingezogenen Krankenscheingeldern sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, wobei Frau Dr. Schürer Teile der Einnahmen angeboten bekommen habe, was diese jedoch mit dem Verweis abgelehnt hatte, dass sie dieses Verfahren für unrechtmäßig halte (S.16). | Mit dem Angebot dieser Gelder hatten Pastor Isermeyer, seine Schwester Dr. Maleika sowie der Arzt Dr. Kozniwoski den Versuch unternommen, Frau Dr. Schürer auf ihre Seite zu ziehen nach dem Motto: nichts schweißt besser zusammen, wie gemeinsam begangenes Unrecht. Mit dem Ausschlagen dieses Angebotes behielt Frau Dr. Schürer ihre Unabhängigkeit, gleichzeitig nahm das Unheil für sie seinen Lauf, was in der baldigen Entlassung endete. |
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In der Anlage 2 dieses Schreibens geht es um Hinweise auf die Persönlichkeitsstruktur Pastor Isermeyers, wobei nicht zu erkennen ist, wer hier zitiert wird: In diesem Schreiben werden mit Namen drei enge Mitarbeiterinnen des Pastors genannt, die bezeugen können, dass Pastor Isermeyer nicht längere Zeit ohne Alkohol verbringen kann. Es wird hier berichtet, "dass der Pastor im Schrank seinen Dienstzimmers ständig größere Mengen Alkohol vorrätig halte, er lasse fast jeden Tag durch ein Fürsorgeerziehungsmädchen eine Flasche Asbach-Uralt in seine Wohnung bringen. Herr Dr. Heinemann, Frau Dr. Schürer und Herr Schürer bezeugen, dass sie den Pastor bei nachmittäglichen Besuchen der Außenheime nie ohne Alkohol gesehen hätten. Die Vorwürfe gehen noch weiter, sollen aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hier nicht veröffentlicht werden. Vor Zeugen habe ein anders Mal Pastor Isermeyer Dr. Heinemann massiv verbal bedroht: "er wolle ihn vernichten, ihn aufschlitzen, ihm die Approbation entziehen lasse, ihn mit der Pistole erschießen etc." Eine Rückfrage beim Ordnungsamt Hildesheim-Marienburg habe damals ergeben, dass Pastor Isermeyer eine Pistole und einen Waffenschein habe.
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Die Beschreibung des Alkoholkonsums von Pastor Isermeyer und seiner Begleitumstände ist detailliert und glaubwürdig dargestellt. Seine cholerischen Ausfälle, sein fehlendes Unrechtsbewußtsein, seine offensichtliche Unfähigkeit Beziehungen eingehen zu können, sein strategisches Handeln häufig außerhalb gängiger moralischer Kategorien weisen auf eine gestörte Persönlichkeitsstruktur hin. Es ist heute unvorstellbar, dass innerkirchliche Kontrollinstrumente hier versagt haben sollen. Ich bin heute davon überzeugt, dass die vorgesetzten Stellen hierüber bestens informiert waren und diesen Mann unkontrolliert haben agieren lassen, da er das Frauenheim aus der wirtschaftlichen Misere herausgeführt hat. Moral war da nicht gefragt. |
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In einem Schreiben vom 17.11.1967 an den Regierungspräsidenten Dr. Rabus berichtet der Oberkreisdirektor Kipker von einer Vorstandssitzung des Frauenheims. Er berichtet, dass Herr Landessuperintendent i.R. Detering aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist und der Vorstand ihn in Anerkennung seiner Verdienste um das Frauenheim einstimmig zum Ehrenvorsitzenden gewählt habe. Damit nun eine enge Verbindung zum Landeskirchenamt Hannover sichergestellt ist, wurde beabsichtigt, Herrn Oberlandeskirchenrat Creutzig in den Vorstand zu wählen mit der Absicht, bei Zusage ihn dann zum neuen Vorsitzenden zu wählen. In dieser Sitzung wurde zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden der Oberkreisdirektor Kipker, also der Unterzeichner des Schreibens gewählt. Weiterhin informiert Herr Kipker darüber, dass der Vorstand einstimmig beschlossen hat, "dass das Landessozialamt und das Landesjugendamt mit einer sofortigen Überprüfung aller Vorwürfe ... beauftragt werden" soll, die bereits in der darauffolgenden Woche beginnen würde. Diesem Schreiben sind angefügt:
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Vorwürfe gegen das Frauenheim vor Hildesheim vorgetragen von Frau Meyer-Sevenich mit |
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Gegendarstellung der Trägervertreter
Isermeyer: Schreiben vom 13.11.1967 an das Niedersächsische Landesverwaltungsamt
Dr. Anders vom 13.11.1967
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Eigene Erfahrungen bzw. Zeugnisse Die von mir genannten Erfahrungen und Zeugnisse beziehen sich i.d.R. auf das Kinderheim Rübezahl bei Holzen, es sei denn, auf andere Bezüge wird ausdrücklich hingewiesen. |
| 1. Die ca. 250 weiblichen Jugendlichen sind zumeist in völlig unzulänglichen sanitären und hygienischen Verhältnissen untergebracht. | |
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Isermeyer: "Die sanitären und hygienischen Verhältnisse sind keineswegs unzulänglich."
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Die Gegendarstellung von Pastor Isermeyer ist knapp und falsch. In Holzen wurde seitens das Landesjugendamtes bereits seit 1952 in regelmäßigen Abständen auf die unzumutbaren hygienischen Verhältnissen in dem Barackenlager hingewiesen. Wer heute die Akten studiert wundert sich vielleicht sogar darüber, dass die Heimaufsicht und das Gesundheitsamt sich derart darauf konzentriert haben und andere Mißstände kaum oder nur marginal genannt worden waren. Diese Missstände waren allen Beteiligten bekannt, dem Träger, den Gesundheitsämtern, dem Kreisjugendamt Holzminden und dem Landesjugendamt Niedersachsens.
Dass Pastor Isermeyer gleich zu beginn diesem Vorwurf widerspricht, zeugt von Unverfrorenheit, da dieser wissen mußte, dass den beteiligten Stellen die sanitären Verhältnisse (in Holzen) bekannt gewesen sein mussten vgl. hierzu ausfühlich: Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 1, insb. Dokument 0.1/002-004, aber auch oder gerade Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 3,, insb. 104-109 // P1/59-5/59 vom 14.11.1967). Gerade die im Oktober durchgeführte Besichtigung und der intern umstrittene Vermerk vom November 1967 erscheint nun auf einem völlig anderen Hintergrund. Offensichtlich war es dem Regierungsdirektor Wolff gerade im Zusammenhang der bekannten Vorwürfe gegen Pastor Isermeyer ein Anliegen, den Bericht zu manipulieren. In diesem Zusammenhang wurde der Satz geäußert: "Darin besteht die Verwaltungskunst, daß man bei Interessenkollisionen die Interessen aller Sparten des Landesjugendamts durch ein geschicktes Lavieren soweit wie möglich gleichzeitig wahrt." Das Interesse des Landesjugendamtes lag klar darin, die FEH-Plätze des Frauenheims vor Hildesheim zu erhalten. Deswegen wollte man es sich seitens der Behörde nicht mit einem Pastor Isermeyer verscherzen. |
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| 2.Zur Betreuung steht überwiegend unausgebildetes Personal zur Verfügung, Hausfrauen usw.
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Isermeyer: "Siehe Stellenplan"
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Unterlagen des Landesjugendamtes weisen aus, dass im Jahre 1967 bis zu 16 Fürsorgezöglinge in Holzen beschäftigt waren. Jedem Leser der Gegendarstellung mußte damals klar gewesen sein, was das für die Kinder in Holzen bedeuten musste.
Darüberhinaus wurden ausgerechnet im Skandaljahr 1967 neun Kinderpflegerinnen alleine in Holzen eingestellt. Alle Pflegerinnen hatten im März 1967 in der Kinderpflegerinnenschule Wahmbeck ihr Examen gemacht. Eine solche personelle "Aufrüstung" hatte es trotz mehrfacher Mahnungen des Landesjugendamtes all die Jahre vorher nicht gegeben. Die Namen der Pflegerinnen decken sich mit Namenslisten anderer Quellen, wobei die von Isermeyer hier angegebenen Listen 1 Jahr Dienstjahr angeben, auch wenn die Pflegerin erst eingestellt worden war. Dennoch konnte jeder Leser der eingereichten Unterlagen erkennen, dass 9 Pflegerinnen im Untersuchungsjahr eingestellt worden waren. Nachfragen hierzu gab es keine!
Siegrid schrieb in einem Kommentar am 23.04.2010: "Ich selbst bin von 1965-1968 im Frauenheim Himmelsthür gewesen....war zum Einlieferungszeitpunkt 14 Jahre alt. |
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Anders: "Erklärung Dr. Kozinowski: Ich verweise auf den Stellenplan, aus dem einwandfrei hervorgeht, daß - soweit es in den Kräften der Anstalt steht - fast ausreichendes Personal auf allen Kinderabteilungen vorhanden ist." |
Auch hier zitiert Anders Dr. Kozinowski und bezieht damit persönlich keine Stellung. Das Zitat weist dann viele unbestimmt Begriffe auf, die viele Hintertüren offen läßt. Ein Stellenplan weist nur die genehmigten Stellen aus und sagt noch nichs über die Besetzung aus. Dann kommt die Einschränkung: "soweit es in den Kräften steht". Genau diese Formulierung war es bei isermeyer über Jahre für Holzen gewesen, warum nur eine Fachkraft auf 100 Kinder eingestellt werden konnte (vgl: Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 1 ). Die letzte Relativierung weist darauf hin, dass dieses Personal nur fast ausreicht.
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| 3. Pädagogisch aussichtssreiche und erziehbare Mädchen werden gemeinsam mit völlig verwahrlosten, lediglich bewahrungsbedürftigen Mädchen in Familiengruppen zusammengelegt. | |
| Isermeyer:"Es wird versucht, eine möglichst sorgfältige Differenzierung durchzuführen, soweit es in den antiquierten Gebäuden des Frauenheims einigermaßen möglich ist." |
Der Verweis auf die antiquierten Gebäude des Frauenheims lenkt ab von dem Vorwurf falsch zusammengetzter Gruppen. Jeder Fachmann weiss, dass eine Binnendifferenzierung der Gruppen schnell Belegungsprobleme nach sich ziehen kann. Umgekehrt bedeutet dies, wenn ich alles in eine Gruppe zusammenlegen, braucht sich keiner mehr Gedanken zu machen, wer da wen wie beeinflusst. Jede Anfrage wird dann da reingesteckt, wo die Überbelegung noch "verantwortet" werden kann. Mit der Beschaffenheit von Gebäuden hat das in erster Linie nichts zu tun. Dadurch dass Isermeyer hier auf die antiquierten Gebäude verweist, lenkt er die Verantwortung von sich ab und weist sie dem Landesjugendamt zu. Er wollte ja schon immer neue Gebäude bauen - auch in Holzen, ja - wenn nicht die unklaren Besitzverhältnisse dort geherrscht hätten. So wurde aus Baracken noch das meiste Geld herausgeholt, zumal das Frauenheim für die Baracken nur eine symbolische Miete zu zahlen hatte. |
| 4. Taschengelder wurden nicht an die Mädchen ausbezahlt, lediglich Prämiengelder an bestimmte Mädchen, die seit ca. 8 Jahren in unveränderter Höhe bezahlt wurden.
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| Isermeyer: "Die Taschengelder werden selbstverständlich an die Mädchen ausbezahlt, sofern sie überhaupt Taschengeld bekommen. Prämiengelder werden ebenfalls ausbezahlt. Sie sind im Laufe der letzten Jahre ständig erhöht und differenziert worden." | Auf unserm Ehemaligentreffen im Mai 2009 waren die nichausbezahlten Taschengelder ein Hauptthema, weil viele von uns in diesem materiellen Bereich die Ungerechtigkeit des Systems am handgreiflichsten festmachen konnten. Alle beklagten, sie hätten kein Taschengeld gesehen, dafür hätten sie beobachten können, wie die Heimleiterin Zigaretten ausgeteilt habe, wahrscheinlich vom Taschengeld der Heimkinder. Mit dem restlichen Geld wurden womöglich Schlitten gekauft oder die Englischen Soldaten entlohnt, die ein kleines Schwimmbad gebaut hatten. |
| 5. Auf Beschwerden von Mädchen, die sich über finanzielle Unregelmäßigkeiten von gewissen Heimleiterinnen beklagten, wurden nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen, insbesondere wurdendie betroffenen Mädchen nicht entschädigt. | |
| Isermeyer: "Klagen über finanzielle Unregelmäßigkeiten sind nur in einem Falle vorgebracht, der sofort untersucht wurde. Die sogenannten betroffenen Mädchen brauchten nicht entschädigt zu werden, weil eine völlige Aufklärung gelang. |
Was die Aufklärung ergeben hat, wird offen gelassen. Nur das Ergebnis wird genannt. Pastor isermeyer ist sich nicht zu schade, dass das Ergebnis dazu führte, dass die Mädchen nichts an Enetschädigungen bekamen. In einem absolutistischen System ist auch kein anderes Ergebnis zu erwarten. Es hätte hier sicherlich für eine höhere Glaubwürdigkeit der Aussagen insgesasmt gesprochen, wenn hier das Versäumnis einer einzelnen Leiterin zugegeben worden wöre. Aber selbst dies war offensichtlich nicht nötig. Zwischen den Zeilen ist zu lesen: Diese Mädchen brauchten sich auch in Zukunft nie mehr zu beschweren... |
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6. Differenzierte Erziehung ist bei den geschilderten Verhältnissen nicht möglich. Hauptgesichtspunkt ist vielmehr, dass das Heim immer voll belegt ist und genügend Arbeitskräfte für den Einsatz und die Betreuung der Außenheime zur Verfügung stehen. Der Arbeitseinsatz rangiert vorrangig vor den Erziehungsaufgaben.
Hier wird aus Seite 3 Ziffer B. des Schreibens von Frau Meyer-Sevenich an den Regierungspräsidenten Dr. Rabus vom 30.10.1967 zitiert. Liest man diese Passage im Kontext der Ziffer B, so ergibt sich, dass hier der Arbeitseinsatz der Fürsorgemädchen in den Außenheimen gemeint ist. |
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| Isermeyer: Wie schon erwähnt, bemühen wir uns mit allen Kräften um eine differenzierte Erziehung. Dass nur genügend Arbeitskräfte für den Einsatz und die Betreuung der Außenheime zur Verfügung stehen, weise ich scharf zurück. |
Der nebenstehende zweite Satz macht einfach keine Sinn. Er beweist von Aufbau und Inhalt, dass auf die vorher zitierten Vorwürfe reflexhaft reagiert wird, ohne den Sinn der Vorwürfe begreifen zu wollen oder zu können. So ist es nur folgerichtig, dass hier Nonsens steht. Pastor Isermeyer beweist somit, dass er sich nicht intensiv mit den Vorwürfen auseinandergesetzt hat. Womöglich war ihm beim Verfassen des Schreibens aufgrund seiner vielfältigen Beziehungen bereits klar, dass es auf den Inhalt seiner Stellungnahme überhaupt nicht ankommt, sondern das Ganze für ihn nur in einem "Freispruch" enden konnte. Wer meinen Bericht Erinnerungen aus meiner Zeit in Holzen gelesen hat, wird verstehen, dass der Arbeitseinsatz der Mädchen - womöglich um hier Personalkosten zu sparen - vorrangig vor den Erziehungsaufgaben lag. Der Arbeitseinsatz dieser Fürsorgemädchen war ein Frevel an den Fürsorgemädchen als auch an den Kindern. Ich weiss, dass ich mich hier bei manchem Ehemaligen unbeliebt mache, wenn ich schreibe, dass auch diese Fürsorgemädchen Opfer eines zynischen Systems waren, auch wenn manche von Ihnen uns fast zu Tode geprügelt haben. Die doppelte Last dieser Verantwortung liegt auf Pastor Isermeyer und einem Träger, vertreten von Landessuperintendent Detering, der sich geweigert hat, seinen Aufgaben der Aufsicht zu genügen. Dass Detering im Rahmen dieses Skandals zurückgetreten ist, war somit nur folgerichtig. Dass dies dann aber mit Gesundheitsgründen formuliert wurde und er damit bis zum Schluss für diese Fehlentwicklungen keine Verantwortung übernommen hat, spricht für wenig Mut. So hat er sich nur aus der Verantwortung gestohlen und mit seinem Rücktritt nicht gestaltet, sondern die vielen hunderte von jungen Menschen nochmals im Stich gelassen. |
| 7. Die Behauptung, dass der Landschaftsverband Westfalen größere Darlehen dem FvH gewährt hatte und dadurch die Berechtigung besitzt, vorrangig seine Jugendlichen und zwar erfahrungsgemäß die negative Auslese, unterbringt. | |
| Isermeyer: "Dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dem Frauenheim Auflage in Hinsicht der Aufnahme junger Mädchen gemacht hat und zwar nur in Hinsicht des neu zu erbauenden Erziehungsheimes, ist verständlich, keineswegs ist aber die Auflage gemacht, nur die negative Auslese unterzubringen." | Tatsächlich dürfte dies in der Rechtfertigung Isermeyers einer der wenigen Sätze sein, die der Wahrheit entsprechen. Kein Landschaftsverband dürfte je bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen von einer negativen Auslese gesprochen haben. Wenn aber ein Landschaftsverband eines anderen Bundeslandes in den Bau von Gebäuden investiert und damit Jugendliche weit weg von der Heimat unterbringt, so darf auch heute bei der Unterbringung von FE-Mädchen von einer sogenannten negativen Auslese ausgegangen werden. Hier galt in Anlehnung an Freistatt: Endstation Frauenheim vor Hildesheim. |
| 8. Dass die pädagogischen Mißstände im FvH allen beteiligten Behörden seit langem bekannt seien. | |
| Isermeyer: "Dass die pädagogischen Mißstände im Frauenheim allen beteiligten Behörden seit langem bekannt sei, möge nachgewiesen werden." |
Auch dieser Einwand Isermeyers kann aus heutiger Sicht nur als dreist gewertet werden, da die Befreiung der Heimplätze für Holzen vom Landesjugendamt aufgrund fehlenden Fachpersonals und unzumutbarer hygienischer Verhältnisse über Jahre verweigert worden war.
Noch in einem internen Vermerk des Landesjugendamtes Hannover vom 14.11.1967 (Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 3, Dokument 104 - 109 // P 1/59 - 5/59) finden sich folgende Einschätzungen über die Zustände von Holzen: "Einige der Kindergruppen beherbergenden Baracken haben überhaupt keinen Wasseranschluß! Die Betreuungskräfte müssen also alles Wasser heranschleppen und sparsam damit umgehen. Nur in einer der 6 Gruppen sind Kindertoiletten installiert. Die Kinder der anderen Gruppen müssen bei jeder Witterungslage einen verhältnismäßig weiten und größtenteils unbefestigten Weg zu der die Wasch- und Toilettenräume beherbergenden Baracke zurücklegen." "Als sehr bedenklich und besorgniserregend muß die schon jahrelang anhaltende und wiederholt schriftlich angezeigte unzureichende personelle Besetzung angesehen werden." "Höchst bedenklich wird die Situation für eine Gruppe, wenn die Leiterin oder die Zweitkraft .. mit den ihr anvertrauten Kindern allein gelassen wird.
Ich darf an die Zeitfolge der Ereignisse erinnern:
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| 9. Anbinden der Kinder an den Betten, z.T. als Strafe | |
| "Erklärung Dr. Kozinowski: ... Ein Anbinden als Strafmaßnahme hat niemals im Bereich der gesamten Kinderstationen bezw. -Heime stattgefunden. Sollte es sich auf die Fixierung schwer erethischer Kinder beziehen, so muß hierzu gesagt werden, dass dies zum Selbstschutz und zum Schutz der anderen Kinder in einzelnen Fällen erforderlich ist." |
Hierzu kann ich nur auf meine Erfahrungen verweisen: Erinnerungen aus meiner Zeit in Holzen , 11. Erinnerungen an Fesseln und Knebel. Auch andere heimkinder aus Holzen berichteten mir gegenüber mehrfach, dass sie gefesselt worden waren. Da diese Fesselungen mit Lederriemen an die Metallbetten immer wieder auch mit Knebelungen einhergingen, hatten wir Kinder auch noch mit Erstickungsängstenzu kämpfen, wenn wir verschnupft waren. Oftmals gingen diese Fesslungen ans Bett mit Essens- und Trinkentzug einher, so dass sich hieraus für die Kinder eine grausame Methode der Ruhigstellung entwickelte. Mindestens einmal bin ich derart schutzlos ausgeliefert massiv missbraucht worden. |
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Aus den dem Landesjugendamt und dem Landessozialamt eingereichten Unterlagen über die Stellenbesetzungen der Häuser des FvH war leicht zu erkennen, dass viele der Stellen erst im Skandaljahr 1967 besetzt worden waren. Aufgrund der eigenen Betroffenheit soll diese Aussage für das Kinderheim Rübezahl bei Holzen genauer betrachtet werden: In der eingereichten Personalliste (Stand: 08.11.1967) waren 76 gesunde Kinder im Alter von 1 bis 15 Jahren angegeben. Als Personal wurden 30 Mitarbeiter aufgeführt, wobei 6 Mädchen hiervon der FE bzw. FEH überwiesen waren, die "zur Hilfe und in Hinsciht einer größeren persönlichen Freiheit eingesetzt" waren. Von den 6 Frauen der Stationshilfe auf Stundenlohnbasis war nur eine Frau länger als 1 Jahr tätig (Frau Lampert, 7 Jahre), alleine 3 Frauen waren gerade mal im 2. Monat dort tätig. Ebenso verhält es sich bei den Kinderpflegerinnen. Von den 13 aufgeführten Kinderpflegerinnen mit Examen und einer Säuglings- und Kinderkrankenschwester sind über 60% (8) weniger als ein Jahr im Kinderheim Rübezahl beschäftigt. Von 27 im pädagogischen Bereich tätigen Frauen sind 19 Mitarbeiterinnen im Skandaljahr 1967 erstmalig eingesetzt worden (6 FE-Mädchen, 5 Stationshilfen auf Honorarbasis und 8 neue Kinderpflegerinnen, 7 davon aus der zum Frauenheim vor Hildesheim gehörenden Schule aus Wahmbeck). Das heißt für das Jahr 1967, dass 70% der Mitarbeiterinnen weniger als 1 Jahr in Holzen gearbeitet hat.
Als Kinderzahl werden 76 Kinder genannt. In einer Liste des Landesjugendamtes vom Januar 1968 werden 77 Kinder genannt, davon alleine 23 Kinder im Alter von 1 bis 3 und nochmals 9 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Das Landesjugendamt hatte hierfür bereits seit Jahren schriftlich die Einstellung einer zweiten pädagogischen Fachkraft gefordert, ebenso die Herstellung der Räumlichkeiten zur gezielten Förderung der Kinder im Vorschulbereich. All dies war bis zum Skandaljahr 1967 nicht erfolgt.
"Als sehr bedenklich und besorgniserregend muß die schon jahrelang anhaltende und wiederholt schriftlich angezeigte unzureichende personelle Besetzung angesehen werden."
Genau dies aber wird trotz der Anklagen weiterhin vor Träger als auch der einzurichtenden
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Kommissionsbericht über die Prüfung der Einrichtungen des Frauenheims vor Hildesheim der inneren Mission in Himmelsthür Z/3 - 00 50 17 - |
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"Die Landtagsabgeordnete Frau Maria Meyer-Sevenich aus Himmelsthür hat sich mit Schreiben vom 30.10 und 13.11.1967 an den Niedersächsischen Sozialminister mit der Bitte gewandt, wegen der Beschwerden einiger Petenten über gravierende Vorwürfe gegen das Frauenheim vor hilesheim eine nachprüfung durch die zuständigen Stellen zu veranlassen. Der Niedersächsische Sozialminister hat daraufhin am 20.11.1967 eine Kommission zur Prüfung der Vorwürfe eingesetzt, der folgende Mitglieder angehören:
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