Dieser Blog behandelt meine mich prägende Heimzeit von 1957 bis 1963, in der ich vielen demütigenden Handlungen und sexuellem Missbrauch ausgesetzt war. Gleichzeitig soll die strukturelle Dimension des Missbrauchs deutlich werden, die weit über die Individualschuld der Pflegerinnen und Fürsorgemädchen hinausgeht. Verantwortlich waren leitende geistliche Personen des Frauenheims, das Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Kontrollbehörden usw.
Im Netzwerk der Verantwortung darf die Schuld nicht verdunsten
1. Allgemeine Betrachtungen
"Und alle haben geschwiegen..." (so ein Filmtitel des ZDF am 04.03.2013)
... fast alle!
Und die, die schrieen wurden nicht gehört (es waren die von Schmerz gepeinigten Kinder).
Und die, die im Rahmen ihrer Heimaufsicht meldeten, wurden nicht gehört (vgl. hierzu: Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 3 ).
Und die, die sich an den Träger wendeten, wurden nicht gehört (vgl. hierzu:
Zustände im Frauenheim vor Hildesheim wurden 1967 skandaliert, erfolglos!)
Und die, die sich mit einer Petition an die Politik wendeten (Sozialminister des Landes Niedersachsen) wurden nicht gehört bzw. über sog. Expertengutachten für unglaubwürdig erklärt und vom Träger des Frauenheims vor Himmelsthür entlassen
vgl. Zustände im Frauenheim vor Hildesheim wurden 1967 skandaliert, erfolglos! )
Was mit Heimkindern im Nachkriegsdeutschland bis in die 70er Jahre geschah, kann nicht ausschließlich auf dem Hintergrund individuellen Versagens einzelner zur Erziehung beauftragter (Un-)Menschen gegenüber den zu Erziehenden bewertet werden, sondern war Ausdruck eines Versagens breiter Teile der damaligen Gesellschaft, im Schweigen, im Nicht-Hinhören oder der Nichtweitergabe von vorhandenen Informationen.
Die Zustände in den Heimen waren bekannt. Sie wurden geduldet, weil wirtschaftliche Interessen der Heimträger als auch der Auftraggeber (Landkreise und Kommunen) Hand in Hand gingen.
Wenn Schuld die Vorwerfbarkeit der Willensbildung als Voraussetzung der Tat ist, setzt dies die Entscheidungsfreiheit des Menschen im jeweiligen Handeln voraus. Die Bestimmbarkeit des Handelns beruht auf der Fähigkeit des Menschen, die auf ihn einwirkenden Antriebe zu kontrollieren und seine Entscheidungen nach Sinngehalten, Werten und Normen auszurichten (vgl. hierzu Jeschek, anthropologische Grundlagen des Schuldbegriffes).
Der heutige Versuch die damals vorherrschende „Schwarze Pädagogik“ als Deckmantel der unmenschlichen Zustände der damals häufig anzutreffenden Heimerziehung zu missbrauchen, würde auch heute noch diese Zustände verharmlosen und den Verdacht nähren, man wolle sich der jeweiligen Verantwortung entziehen. Die Verantwortlichen würde hiermit den untauglichen Versuch starten, den damals angeblich dominierend herrschenden Zeitgeist dafür verantwortlich zu machen, dass die damaligen Erzieher das Unrecht ihres Handelns nicht hätten erkennen können oder die Träger von Aufsicht und Kontrolle diese Normbrüche so gar nicht hätten wahrnehmen können, weil selbst, wenn sie gesehen hätten was in den Heimen geschah, sie nichts normwidriges hätten feststellen können. Schließlich hätte ja der „Zeitgeist“ dieses Fehlverhalten als Ausdrucksform der damals häufig anzutreffenden „Schwarzen Pädagogik“ gedeckt.
Diese immer noch anzutreffende Argumentation entlarvt sich schnell als nicht haltbar.
Unter anderen hatte Janusz Korczak da seine beiden pädagogischen Hauptbüchern "Wie man ein Kind lieben soll" und "Das Recht des Kindes auf Achtung" längst geschrieben, in denen er seine durch Erfahrung und liebenden Einsatz gewonnenen Einsichten für eine bessere Erziehung unterbreitet hatte. Die verheerenden Verhältnisse in deutschen Kinderheimen waren bekannt und wurden verschwiegen (Sie wurden sogar bereits während der Besatzung durch die Alliierten skandaliert).
Es hat bis 1961 gebraucht, bis das JWG novelliert und die Heimaufsicht auf Landesebene eingeführt wurde. Es ist und bleibt unverrückbare Geschichte, dass es nicht die Kirche war, die sich aus diesen Zuständen mangelnder Professionalität – ja Entwürdigung von Menschen - zu befreien vermochte, sondern dass es der Staat mit seiner Gesetzgebung war, der durch Kontrolle und Definition von Standards langsam für eine Verbesserung der Lebensbedingungen sorgte. Ausnahmen bestätigen hier die Regel und nicht umgekehrt!
Die damaligen Trägervertreter hatten offensichtlich etwas zu verbergen, sonst hätten sie sich nicht derart gegen staatliche Standards und deren Kontrolle zur Wehr gesetzt. Hier handelt es sich ganz klar um eine strukturelle Verantwortung der damaligen Träger und des Parlaments, was diese Gesetzesnovellierung solange herausgeschoben hatte.
Dennoch haben die damaligen Verantwortungsträger gegen bestehende Gesetze vorsätzlich verstoßen. Das Grundgesetz mit seinen Grundrechten hatte damals schon lange bestanden. So kann heute kein Trägervertreter behaupten, damals hätte es dieses Unrechtsbewusstsein nicht gegeben. Dies kommt einer erneuten Verhöhnung der Opfer gleich.
Auch der Vergleich mit dem Bauern, der seinen Jungen auspeitschte, wenn er nicht spurte hinkt, ja ist zynisch, weil auch heute in Heimen Erzieher Kinder nicht deswegen sexuell missbrauchen dürfen, nur weil sie von ihren Stiefvätern missbraucht wurden. Was in den Heimen damals geschah, hatte immer auch die Heimleitung bzw. die Träger zu verantworten, wenn ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten gedeckt wurde.
Schuldig sind die kirchlichen Träger in besonderer Weise geworden, weil sie für sich den moralischen Alleinvertretungsanspruch christlich praktizierter Nächstenliebe proklamiert hatten und er gerade in der Trägerschaft christlicher Heime regelrecht pervertiert wurde.
Auch muss sich die Kirche die Frage gefallen lassen, ob nicht gerade das "niedrige" Kind (unehelich, sittlich verwahrlost) in besonderer Weise die Aufnahme und Erziehung heiligte und auf das Kind hereinbrechende Zorn nicht als göttlicher Auftrag zur Rettung des Seelenheiles missverstanden – aber auch nicht korrigiert - wurde.
Der Verpflichtung, hier in ausreichendem Maße für das Wohl der Kinder Sorge zu tragen, sind die Träger in erschreckend hohem Maße nicht nachgekommen.
Wie konnte es aber zu diesen unfassbaren und flächendeckenden Auswüchsen eines Machtmissbrauches kommen, der alle Grundrechte der Kinder mit Füßen trat?
1.1 Das Milgrim Experiment
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Stanley Milgrim kam in seinem 1961 durchgeführten Experiment u.a. zu der Erkenntnis, dass ganz gewöhnliche Menschen, die nur ihre Aufgabe erfüllten und keinerlei persönliche Feindschaft empfanden, zu Handlungen in einem Vernichtungsprozess veranlasst werden könnten. Die Adaption dieses Experiment auf die damalige Heimerziehung sollte nicht vorschnell abgelehnt werden. Die Heime, und gerade die von Orden geführten Heime, hatten eine klare Struktur von Befehl und Gehorsam. Gerade die klare Struktur und Klarheit der Regeln war eines der Wesenmerkmale „gelingender“ Heimerziehung. Wurde von Oben die Erlaubnis gegeben, ein Kind zur Erreichung eines Erziehungszieles zu züchtigen, war der Damm gebrochen. Der Zweck heiligte die Mittel. Da es keine Kontrolle gab, Erzieher meist auch alleine im Dienst waren, konnten sich so Konflikte schnell hochschaukeln, die nur noch beherrschbar waren, wenn der Terror regierte. Das Aufbegehren der Kinder wurde wieder als Hinweis verstanden, härter durchgreifen zu müssen. Wichtig ist, dass diese Taten nie möglich gewesen wären, wären sie nicht aus dem System selbst hervorgegangen und von ihm legitimiert worden.
All diese Betrachtungen entheben nicht den eigentlichen Täter von seiner individuellen Verantwortung. Die Taten wären jedoch in derartiger Brutalität nicht möglich gewesen, wenn die damaligen Träger ihrer Verantwortung nachgekommen wären. Träger, die heute noch von individueller Schuld sprechen, haben bis heute aus der Geschichte nichts gelernt. Diese Träger dürften heute keine Heimerziehung leisten, weil mit einer Wiederholung zu rechnen wäre.
Es lag in der Systematik der damaligen Heimerziehung, dass auf derartig vielfältiger Weise die Kinder missbraucht und gedemütigt werden konnten, ohne dass es in all den Jahren auch nur einen Anwalt dieser Kinder gegeben hätte.
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1.2 Das Modell der Totalen Institution
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Nach Erving Goffman könnte man viele der damaligen Heime als totale Institutionen bezeichnen. Die Lebensbereiche schlafen, arbeiten, wohnen waren unter der Aufsicht einer Institution und deren Mitarbeiter. Zwar gingen viele Kinder in öffentliche Regelschulen, jedoch waren diese Kinder gerade noch in den 50er und 60er Jahren erheblich stigmatisiert und von der Klassengemeinschaft oft ausgeschlossen. Viele Heime hatten eigene Heimschule oder ließen unter eigener Aufsicht die Jugendlichen arbeiten.
Ein Vergleich mit anderen Werten und Normen außerhalb des Heimalltages war nur bedingt möglich bzw. wurde erst im Verlauf der 60er und 70er Jahre langsam aufgeweicht. Heime mit Mauern oder im Wald bzw. auf der grünen Wiese waren gerade keine Ausnahme sondern eher die Regel.
Da wo in solchen Institutionen keine Aufsicht von außen wirkte, da wo Erzieher alleine und teilweise nicht ausgebildet arbeiten gelassen wurden, da wo der heilige Zorn gerechtfertigt wurde, da wo es keine Beschwerdeinstanzen gab, überall da waren die Systemvoraussetzungen für Machtmissbrauch gegeben, mindestens geduldet, meistens aber bewußt installiert, um den jungen Menschen in die herrschenden Normen hineinzwängen zu können ohne sich mit ihm als Individuum auseinandersetzen zu müssen.
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1.3 Schuld durch Unterlassung
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Schuld liegt – und dies ist unzweifelhaft – gerade auch im Unterlassen von gesetzlich geregelten Kontrollfunktionen.
Diese lagen nicht nur bei den Trägern, denen nach dem Subsidiaritätsprinzip staatliche Aufgaben überlassen werden mussten, sondern überdies durch fehlende Fachaufsicht bei den Landesjugendämtern im Rahmen der FE- und FEH-Maßnahmen sowie der örtlichen Jugendämter beim §5 JWG. Bei Sorgerechtsentzügen sind die Vormünder ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, sich um das Wohl der ihnen anvertrauten jungen Menschen nachzukommen. Bei den vielen damals noch unehelichen Kindern im Heim waren es die Amtsvormünder die sich nicht ausreichend um ihre Mündel kümmerten. Hier hat ein ganzes System auf breiter Linie versagt.
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1.4 Erstes Resumée
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Jeder Erwachsene, der im Auftrag der Träger Heimkinder missbrauchte und demütigte ist für seine Taten verantwortlich.
Die Träger, die sich ihrer damaligen Verantwortung zu entziehen versuchen, machen sich heute erneut an den damaligen Opfern schuldig und solidarisieren sich letztlich mit den damalig Verantwortlichen.
Die Schuld die mit der damaligen Heimerziehung auf sich genommen wurde ist eine Schuld die weit über die Individualschuld der damaligen direkten Täter hinausgeht.
Im weiteren Sinne haben sich an diesen Kindern wesentliche Teile der Gesellschaft schuldig gemacht. Eine juristische Aufarbeitung ist aufgrund der Verjährungsfristen und eines nicht ausreichenden Opfer-Entschädigungsgesetzes nicht möglich.
Die Verantwortung für Unrechtstaten als auch unterlassen Hilfeleistung für die damaligen Opfer der Heimerziehung muss von den öffentlichen und privaten Trägern ohne wenn und aber übernommen werden. Strategische Überlegungen zur Abwehr etwaiger Ansprüche der Opfer und der von daher ableitbare Versuch der Zuschreibung von Individualschuld kommt einer erneuten Verhöhnung der Opfer gleich..
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2. Die Verantwortung des Diakonischen Werkes Himmelsthür in Hildesheim am Missbrauch der Kinder des Heimes Rübezahl
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Das Bild entstand 1950 und zeigt zwei der insgesamt sechs Baracken, in denen über 100 Kinder untergebracht waren. Quelle:link Bei den Baracken handelt es sich um die späteren | Der Träger des Kinderheims Rübezahl bei Holzen war das Frauenheim vor Hildesheim, was die Baracken des ehemaligen Zuchthausaußenlagers 1952 erwarb. Im Todesjahr von Pastor Hans-Georg Isermeyer wurde das Heim Rübezahl 1972 aufgelöst und die restlichen Kinder nach Haus Harderode verlegt. Der Rechtsnachfolger des Frauenheims vor Hildesheim in Himmelsthür wurden 1977 nach Fertigstellung der Neubauten in Sorsum die „Diakonische Werke Himmelsthür in Hildesheim e. V.“. | |
Teil des Lageplans vom "Lager" Rübezahl, wie esheute noch von Dorfbewohnern bezeichnet wird. Die Funktionen des Zuchthauslagers sind skizziert. Mehr: Holzen, Heim Rübezahl, eine Annäherung | Bei den Verbrechen die im Heim Rübezahl an den Kindern geschahen trägt das Diakonische Werk eine schwere Last, bzw. sollte es tragen, wollte es sich heute nicht wieder damit herausreden, es hätte nichts davon gewusst. Natürlich hat nie die juristische Person oder der Vorstand die Kinder gedemütigt und missbraucht. Erst einmal waren es die von den Kindern genannten Tanten, die in ihrer Entscheidungsfreiheit wussten was sie taten und daher auch für ihre Taten verantwortlich sind. Dennoch richtet sich als Opfer dieser Demütigungen weniger mein Blick auf diese jungen Frauen als vielmehr auf das Frauenheim vor Hildesheim, heute Diakonisches Werk, was sich in seinen verheerenden Entscheidungen und einer völlig unzureichender Kontrolle schuldig gemacht hat. |
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2.1 Die Wahl des Ortes
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Gewaltorgien, ausgetobt an Kindern im Extremfall bis zu deren Ohnmacht, sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen, Essensentzug bis zum Wahnsinnigwerden, Stillstehübungen bis zum Umfallen, stechen mit Nadeln in Kopf und Ohren, das Drohen mit dem Tod u.v.a.m. waren in Deutschland noch nie von einem Gesetz gedeckt. Was in Holzen auf dem Greitberg im Wald geschah, wurde im Dorf nicht gesehen.
Das Zuchthauslager war Ende des zweitenWeltkrieges umgeben von Außenlagern des KZ Buchenwald sowie verschiedenen Internierungslagern. Holzen, Kinderheim Ruebezahl, Geschichte des Heimes | Dort hatte man auch nicht die KZ-Häftlinge oder Zuchthäusler gesehen, die an gleicher Stelle oder wenige hundert Meter entfernt, 12 Jahre zuvor in den Tod getrieben wurden. Erst vor wenigen Tagen berichtete ein ehemaliges Heimkind aus Holzen, dass er als Kind mit Knochen gespielt und dem Hausmeister Herrn Fischer eine Pistole abgegeben habe. Es ist mir heute einfach unbegreiflich, wie der Vorstand des Frauenhauses vor Hildesheim – bei aller Not die geherrscht haben mag – diese Baracken auf einem solch blutigen Boden erwerben konnte. |
Als Kind – und dies mag noch so irrational klingen – habe ich diesen Tod gespürt. Vielleicht wurden wir auch mit diesem Tod der ehemaligen KZ-Insassen und Zuchthäuslern bedroht, ich weiß es nicht mehr. Aber der Tod war gegenwärtig. Nicht durch die Schläge sondern als Tod. 20 Jahre hat das Heim dort gestanden, obwohl schon Ende der 60er Jahre der Vertrag wegen der unter dem Heim verlaufenden Stollen gekündigt worden war. Diese Schuld, einen derart grauenvollen Ort für ein Kinderheim ausgesucht zu haben, ist dem Träger nicht zu nehmen.
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2.2 Fehlende Kontrolle
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Zum Dorf Holzen ist es eine halbe Stunde Fußweg. Die Lichtung ist die Fundamentplatte einer ehemaligen Baracke. | Wenn ein kirchlicher Träger Baracken mitten im Wald ersteht und dort ein Kinderheim unterbringt, wenn ein Träger sich ausdrücklich zur Gewaltfreiheit bekennt, weil er proklamiert, dass mit Zwang nichts zu erreichen ist, ist es von diesem unverantwortlich, dass diese Baracken nicht regelmäßig kontrolliert wurden. Wir Kinder waren oft derart blau verdroschen, dass bei einer oberflächlichen Kontrolle des Heimes hätte gesehen werden müssen, wie es dort zuging. Mir wurde der Hintern derart malträtiert, dass die Hämatome auf der Vorderseite in Form kleiner roter Punkte wieder herauskamen. |
Das Bild der drei Affen verfängt nicht, wenn der Zustand der Affen vorsätzlich herbeigeführt wurde. Gerade weil sich der Vorstand diesen mit Blut getränkten Boden mit den Sträflingsbaracken und der nahe gelegenen ehemaligen Außenstelle des KZ Buchenwald ausgesucht hatte, hätte es seiner Sorgfaltspflicht in besonderer Weise entsprechen müssen, hier verstärkt zu kontrollieren, da durch die Lage im Wald eine Kontrolle von Bürgern nicht möglich war. Dieses ist offensichtlich nicht geschehen, wenn ja, wurden die Zustände mit Wissen des Trägers geduldet, was noch schlimmer wäre.
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2.3 Der Einsatz von unqualifiziertem Personal
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Kinderheim in Lüdersen | = | Ende der 50er Jahre bestand wohl allgemein in Deuschland ein Notstand an Fachpersonal für die Heimerziehung. Ob dies aber damals als Notstand gesehen wurde, wage ich heute zu bezweifeln. Zumindest viele Orden hatten es in den50er und 60er Jahren schlicht versäumt, ihr Personal ausreichend zu qualifizieren. Vielleicht war Bildung auch nicht sonderlich erwünscht, möchte ich vermuten, da Bildung und unbedingter Gehorsam wohl nur schwer zusammen passen. Um den Abstand zu wahren, wurden dann nur Praktikanten bis weit in die 80er Jahre angestellt, die sich in das totale System einzuordnen hatten. Das war so gewollt und kein Zufall. |
Ich will aus heutiger Sicht nicht glauben, dass im Kinderhreim qualifiziertes Personal gearbeitet hat. Frau Klara Meyer arbeitete mit Frau Ilse Wildhagen bis zum 31.07.1963. Frau Meyer ging im darauffolgenden Jahr in Pension und arbeitete somit nur noch ein Jahr in der nachgehenden Fürsorge. Ihre Nachfolgerin Frau Leupold soll Erfahrungen in der Kinderarbeit für ihre Leitungstätigkeit ab dem 01.08.1963 mitgebracht haben. Ausgerechnet Frau Leupold wurde bald die Teuflin genannt, weil die drakonischen Strafen wohl kaum nachgelassen hatten, die von mir aber nicht mehr erlebt wurden, da ich zu dieser Zeit entlassen worden war.
Eine Festschrift aus dem Jahre 1959 von Pastor Isermeyer wies auf die bestehenden Personalprobleme hin, ausreichend qualifiziertes Personal für die Heimerziehung zu bekommen.
Umso mehr stellt sich die Frage, wenn das alles bekannt war, wieso wurde nicht ausreichend kontrolliert?
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2.4 Der Einsatz von jungen Frauen aus der Fürsorgeerziehung
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Ich darf die Überlegungen hierzu mit einem längeren Zitat beginnen:
"Um der Mädchen willen und um ihren Kontakt zu kleinen Kindern zu stärken und durch diesen eine langsame aber systematische Haltungänderung zu erreichen, ist auf dem Gelände des Buchenhofs noch ein Haus für 30 bis 40 Kinder eingerichtet worden. Hier haben wir mit neben selbstverständlich geschultem Personal auch mit gutem Erfolg Mädchen eingesetzt, die der Fürsorgeerziehung überwiesen sind. Wir stärken durch diese Arbeit ihr Verantwortungsgefühl und hoffen, dass sie später, wenn sie verheiratet sind, nicht nur wissen, wie es um die Pflege des Kindes steht, sondern dass durch die frühere Tätigkeit mit Kinder ihre Rehabilitierung erfolgen konnte. Sinngemäß gilt das von allen Stationen, auch den Säuglingsstationen der Gesamtanstalt." (Pater Isermeyer in der Festschrift, S. 34f)
| Eine der beiden Baracken, die bis heute erhalten | Gestehen will ich hier, dass, als ich diese Stelle das erste Mal gelesen hatte, sofort mein Puls hoch ging und ich sämtliche Stresssymptome zeigte. Konnte das möglich sein, dass hier junge Frauen in diese Arbeit hineingebracht wurden, die so schwierig waren, dass der Träger diese in Himmelsthür nicht behalten wollte, um nicht in Verruf zu geraten. Es war die Zeit, in der der Träger sich fragte, ob er mit der Erziehung dieser jungen Frauen nicht doch überfordert war. Und dann ein solches Experiment! Als das Frauenheim vor Hildesheim die ehemaligen Zuchthausbaracken vor Holzen erwarb, wurden dort diese jungen Frauen hingebracht. Das Heim wurde kurze Zeit später wieder geschlossen. Die "Auslagerung" war misslungen, weil die jungen Frauen aufgrund ihrer Verwahrlosungssymptomatik wechselnde Männerbekanntschaften hatten und das Heim schnell in Verruf kam. Die Einbindung dieser ungehaltenen jungen Frauen in die Kindererziehung durch den Träger, in der Hoffnung, dass diese Frauen an einer solchen Erfahrung genesen, war auch nach damaligem Kenntnisstand absolut unverantwortlich. Um hier zu genaueren Auswertungen zu kommen wäre ein Datenabgleich der damaligen Fürsorgezöglinge und der damaligen Praktikantinnen erforderlich.
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Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass das Frauenhaus dann sowohl für die Praktikantinnen oder Hilfserzieherinnen als auch für die kleinen Kinder einen Pflegesatz bezogen hat.
Nebenbei sei bewertet, dass sich das Frauenhaus mit dieser Vorgehensweise sowohl an den jungen Frauen als auch an den Kindern vergangen hat.
Ich habe zu begreifen begonnen, warum wir an Soldaten für ein Paar Nylonstrümpfe verkauft werden konnten.
Ich habe zu begreifen begonnen, warum wir so furchtbar gedemütigt werden konnten.
Ich habe zu begreifen begonnen, warum es kein Ende gab.
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2.5 Der Einsatz von jungen Frauen der Fürsorgeerziehung nach einjährigem Abschluss zu Kinderpflegerinnen
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Kinderpflegerinnenschule Wahmbeck | Um das Jahr 1954 bzw. 1955 müssen die Kinderpflegerinnenschulen in Wahmbeck und Lüdersen gegründet worden sein, da große Not an Personal geherrscht hatte. Dies war zweifelsfrei in richtiger und wichtiger Schritt des Frauenheims vor Hildesheim. Was aber nun das Besondere war, dass Fürsorgezöglinge bei entsprechender Eignung diese einjährige Ausbildung bekamen und im direkten Anschluss ihren Einsatz in den verschiedenen Kinderheimen fanden. Das waren kriegstraumatisierte Frauen, aus ihren Familien herausgerissen, so auffällig in ihrem Verhalten, dass der Vorstand entschied, genau diese Frauen in die verschiedenen Einrichtung zu verteilen, um Himmelsthür zu entlasten und nicht schließen zu müssen. Auch war zuvor in dieser Zeit immer wieder im Gespräch gewesen, die Fürsorgeerziehung bei den jungen Frauen einzustellen, weil man überfordert war, mit der (sexuellen) Verwahrlosung noch umzugehen. |
Womöglich kamen die Frauen in die neu gegründeten Außenheime, die man in Himmelsthür nicht mehr haben wollte. Einige dieser jungen Frauen gewann man dann für die Kinderpflegerinnenschulen, die dann bereits nach einem Jahr ausreichend qualifiziert gewesen sein sollen, ohne Kontrolle abseits im Wald Kinder zu erziehen. Ein Skandal in der Geschichte dieses Frauenheims vor Hildesheim!
3. Die Verantwortung der Aufsichtsbehörden
All dieses Handeln hätte jedoch verhindert werden können, wenn die entsprechenden Aufsichtsbehörden.ihre Aufgaben erfüllt hätten. Es läßt sich heute nachweisen (vg. Dokumente eines Skandals) dass dies wissentlich wollentlich und damit vorsätzlich nicht geschehen ist. Gerade am Kinderheim Rübezahl läßt sich nachweisen, dass dies nicht mit einem Fehlverhalten einzelner Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterinnen zu erklären ist sondern Ausfluß eines Systems gegenseitiger Abhängigkeiten zwischen Kontrollbehörden und Leistungserbringer war, was damit die strukturelle Voraussetzung schuf, auf dem der Mißbrauch wachsen mußte. Dies mag eine Erklärung dafür sein, dass der Mißbrauch in sovielen Heimen stattfinden konnte.
3.1 Das Gesundheitsamt Holzminden
Die Dokumente weisen aus, dass - wie es nicht nur der damaligen Zeit der 50er und 60er Jahre entsprach - die Aufsichtsbehörden sich in besonderer Weise der Strukturqualität des Lagers widmeten. Über einen Zeitraum von 20 Jahren wurde darauf hingewiesen, dass die Baracken des Lagers Rübezahl bereits den damaligen Standards auch in Ansätzen nicht entsprachen. So beschreibt ein Bericht ausführlich, dass die Baracken kein fließendes Wasser hatten und das Wasser von einer zentralen Wasserstelle des Lagers jeweils herangeschafft werden mußte, Toiletten nur in Form von Plumpsklos bestanden und selbst dort nicht die Möglichkeit bestand, sich die Hände zu waschen. Erst Mitte der 60er Jahre investierte das Frauenheim in eine zentrale Waschbaracke, was aber immer noch nicht dazu führte, dass alle Baracken mit Wasserklosetts ausgestattet wurden. Mehrfach lamentierte Pastor Isermeyer mit Erfolg, dass er ja gerne alles entsprechend den Vorgaben bauen wolle, jedoch Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer DASAG sich immer wieder hinauszögerten.
Das derartige sanitäre Verhältnisse gerade im kalten Winter für die Kinder, aber auch Angestellten des Frauenheims, unzumutbare Verhältnisse bedeuteten, mußte jedem Verantwortlichen des Gesundheitsamtes Holzminden klar gewesen sein. Außer einem zwanzigjährigen Lamento ist seitens des Gesundheitsamtes nichts erfolgt.
3.2 Das Kreisjugendamt Holzminden
3.3 Das Landesjugendamt Hannover
Die Verantwortung des Landesjugendamtes Hannover ist sehr gut nachzulesen in dem Buch "Heimwelten" von Schmuhl und Winkler oder auch in Holzen, Kinderheim Rübezahl, Dokumente eines Skandals, Teil 1 und Folgende.
4. Resumée
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Es haben viele Menschen und Institutionen in der damaligen Heimerziehung versagt. Das was in Holzen geschah, geschah in vielen Heimen. Womöglich war das Kinderheim Rübezahl eines der Heime, in denen es besonders schlimm über lange Zeit zuging. Ich weiß es nicht.
Aber ich weiß und spüre es heute noch in meinem Körper und meiner Seele, dass es ein Ort des Grauens war, vor dem ich mich heute noch schützen muss.
Dass so viele versagten, kann jedoch kein Zufall sein. Viele wussten damals, was in den Heimen passierte. Es wurde geduldet, es war billig, man hatte für diese Kinder kein Geld.
Die Justiz war wieder einmal mit von der Partie.
Die Kirchen haben nichts aus ihrer Vergangenheit gelernt. Die evangelische Kirche nichts, trotz der EKD-Erklärung zur Frage der Schuld, in ihrer zweiten Sitzung in Stuttgart am 18. und 19. 10.1945 (vgl. hierzu im Anschluss).
| Isermeyer schreibt in seiner Chronik 1959: Ich bin schon öfter von Fremden gefragt worden: "Was sind das eigentlich für fröhliche und Direkt darunter folgendes Bild | Auch die Ärzte scheint es nicht gegeben zu haben, obwohl durch Akten nachgewiesen ist, dass die Kinder geimpft wurden und Reihenuntersuchungen durchgeführt wurden. Was war mit den Knochenbrüchen, den Narben, den Verletzungen im Genitalbereich, den Blutergüssen, den Augen, die Spiegel einer gebrochenen Seele waren. Die Jugendämter haben nicht dazugelernt, weil sie mit damals schon unfachlichen Indikationen Kinder aus ihren Familien gerissen haben und anschließend die zu erbringenden Leistungen nicht mehr ausreichend kontrollierten. Die Vormünder kamen ihrer wichtigen Aufgabe ansatzweise nicht nach - was auch heute wieder viel zu oft der Fall ist - , weil sie viel zu viele "Fälle" angehängt bekommen haben. | |
| Diese Kinder habe für Holzen geworben, als Hort der Geborgenheit ...und keiner hat etwas gewußt ... bedauerliche Einzel"fälle"! | Ja, es waren immer einzelne Menschen, die uns als Kinder missbraucht haben. Sie haben sich an vorderster Front schuldig gemacht. Aber sie wurden eingestellt und hätten kontrolliert und fortgebildet gehört. Auf keinen Fall hätte man sie so alleine lassen dürfen, zumal die Biographien der Menschen, die mit den Kindern zusammenlebten, oftmals durch Kriegserlebnisse sehr belastet waren. Die wirkliche Verantwortung des Trägers wird man erst dann ermessen können, wenn Akten geöffnet werden - auch und gerade die Personalakten. Die Forschung sollte weniger an uns ehemaligen Heimkindern ansetzen, sondern vielmehr an den damaligen Tätern
Jomi |
Ergänzung:
Schulderklärung vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland auf seiner 2. Tagung vom 18. und 19. Oktober 1945 in Stuttgart was ich in diesem Zusammenhang gerne hier zitiere:
Veni, creator spiritus
"Mit großem Schmerz sagen wir: Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregime seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat, aber wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.
Nun soll in unseren Kirchen ein neuer Anfang gemacht werden. Gegründet auf die Heilige Schrift, mit ganzem Ernst ausgereichtet auf den alleinigen Herrn der Kirche, gehen sie daran, sich von glaubensfremden Einflüssen zu reinigen und sich selber zu ordnen....Wir hoffen zu Gott, dass durch den gemeinsamen Dienst der Kirchen dem Geist der Gewalt und der Vergeltung, der heute von neuem mächtig werden will, in aller Welt entgegengesteuert werde und der Geist des Friedens und der Liebe zur Herrschaft komme, in dem allein die gequälte Menschheit Genesung finden kann. So bitten wir in einer Stunde, in der die Welt einen neuen Anfang braucht: Veni, creator spiritus! " (übersetzt: Komm, Schöpfer Geist!)
Anmerkung:
Was ist das für ein Schuldbekenntnis, was alle Interpretationen wieder zulässt. Also wurde doch bekannt, gebetet, geglaubt und geliebt. Es hat halt nicht gelangt in der Zeit des Nationalsozialismus und den in seinem Namen begangenen Verbrechen. Die Halbseidenheit dieses Schuldbekenntnisses und der nicht wirklich vorhandene Veränderungswillen zur Aufarbeitung der Schuld, hat Konsequenzen gehabt. Der übriggebliebene Geist von Stuttgart hat wohl einen zu langen Weg gebraucht, sich in den Gemeinden und Diensten durchzusetzen. So konnte der erbetene Schöpfer Geist keine ausreichende Wirkung entfalten. Ich habe dies zu spüren bekommen. Wird sich alles wiederholen?
Jomi
Ergänzung Dezember 2011:
Mittlerweile hat die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers einen Forschungsauftrag zur Aufarbeitung der Situation in den diakonischen Heimen nach 1945 vergeben, dessen Ergebnisse von Prof. Dr. Schmuhl und Dr. Winkler in ihrem Buch "Heimnwelten" eindrücklich dokumentiert werden. Der größere Teil dieses Buches besteht in der Aufarbeitung und Ordnung von Quellen, so dass sich der Leser nach einem einführenden Teil selber seine Meinung bilden kann.